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Ich fahre mit einem Camping-Lastenanhänger

Ich fahre mit einem Camping-Lastenanhänger

Anhängervorstellung, Fahrhinweise, Wartung und Reparatur, Campingtipps in der 2. bearbeiteten Auflage, transpress, VEB Verlag für Verkehrswesen in Berlin von 1980

2.3.2 Beladung

2009-12-05 11:59:29 Geändert: 2009-12-05 11:59:32 (1) (Gelesen: 13356)

Mit der Beladung entscheiden wir über die Fahrstabilität des Anhängers. Bevor damit begonnen wird, überzeugt sich der Fahrer von der maximal möglichen Nutzmasse (Zuladung) des Anhängers. Das ist insofern notwendig, weil insbesondere bei Campinganhängern Leermassen angegeben werden, aus denen der Käufer nur erraten kann, welche Bestandteile des Anhängers in dieser Leermasse mit enthalten sind. So kann es durchaus vorkommen, dass der eine Anhängerhersteller in die Leermasse Schonbezüge, Gardinen, Propangasanlage sowie sonstiges mitgeliefertes Zubehör einbezieht, während der andere Anhängerhersteller alle losen Gegenstände aus der Leermasse seines Anhängers ausschließt. Dadurch sind Differenzen bis zu 50 kg möglich, was bei einer maximal möglichen Nutzmasse von beispielsweise 80 kg bereits 62,5 Prozent der zulässigen Nutzmasse binden würde. Wir empfehlen deshalb, mit dem eingerichteten Campinganhänger einschließlich des gegebenenfalls eingelegten Teppichs auf eine Waage zu fahren und hier die Leermasse exakt feststellen zu lassen. Das schließt spätere Überraschungen bei Kontrollen durch die Volkspolizei aus. Die Differenz zwischen der durch Wiegen festgestellten Leermasse und der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers ergibt unter Berücksichtigung der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeuges die noch mögliche Nutzmasse.

Zu der so ermittelten Nutzmasse kann die Stützlast, mit der der Anhänger auf der Anhängerkupplung und damit auf der Hinterachse des Zugfahrzeugs aufliegt, hinzugezählt werden. Das heißt am Beispiel des WAS 2103, dass derselbe bei einem gebremsten Anhänger mit einer Leermasse von 520 kg und einer zulässigen Achslast des Anhängers von 650 kg mit einer Nutzmasse von 180 kg beladen werden kann. Eingeschlossen darin natürlich die 50 kg, die als Stützlast vom Zugfahrzeug aufgenommen werden. Dennoch wird die zulässige Achslast des Anhängers von 650 kg nicht überschritten.

Bei der Beladung von Camping- oder Lastenanhängern haben sich einige Grundsätze herausgebildet, die es wert sind, beachtet zu werden.

  1. Jeder Anhänger ist so konstruiert, dass auf der Kupplungsseite immer ein Übergewicht besteht. Bei freistehendem Anhänger ist somit beim Be- und Entladen die Kippgefahr zu beachten. Es sollten bei jeder Be- und Entladung stets die Kurbelstützen heruntergedreht bzw. entsprechende Gegenstände (z. B. Holzklötze, Ziegel usw.) untergebaut werden.
  2. Die schwersten Gegenstände sind möglichst über der Achse des Anhängers zu lagern.
  3. Die übrigen Gegenstände sind so zu verteilen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Stützlast eingehalten wird.
  4. Einem Verrutschen der Ladung während der Fahrt ist durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorzubeugen.
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