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Ich fahre mit einem Camping-Lastenanhänger

Ich fahre mit einem Camping-Lastenanhänger

Anhängervorstellung, Fahrhinweise, Wartung und Reparatur, Campingtipps in der 2. bearbeiteten Auflage, transpress, VEB Verlag für Verkehrswesen in Berlin von 1980

3.2.2 Überprüfung 220-V-Anlage

2009-12-05 11:41:59 Changed: 2009-12-05 11:42:03 (1) (Read: 12349)

Campinganhänger besitzen neben der Schwachstromanlage von 6 oder 12 V meist auch eine 220-V-Anlage für Kühlschrank, Kocher, Heizung usw. Diese Anlage kann gewöhnlich über einen Transformator so geschaltet werden, dass aus ihr auch Spannungen von 6 bzw. 12V für die Innenraumbeleuchtung entnommen werden kann. Auf jeden Fall ist diese 220-V-Anlage innerhalb des Campinganhängers getrennt abgesichert. Daraus ergibt sich für uns, dass wir sie vor dem Einsatz des Campinganhängers gleichfalls gründlich überprüfen. In diese Überprüfung beziehen wir das Kabel mit ein, das uns den Bezug von Fremdenergie auf dem Campingplatz überhaupt erst ermöglicht. Es darf nirgends angescheuert sein, und auch Stecker und Kupplung müssen einwandfrei sitzen. Auf dem Campingplatz angekommen, schalten wir nach Anmeldung beim Platzwart und Herstellung der Stromverbindung zunächst einmal nacheinander alle Verbraucher im Anhänger ein, um zu sehen, ob dieselben auch die Fahrt heil überstanden haben. Wenn ja, steht einem Betrieb der einzelnen Verbraucher nichts mehr im Wege.

Mögliche Störungen: Bei normaler Spannung im Leitungsnetz darf auch bei Betrieb aller Verbraucher des Campinganhängers, vorausgesetzt, es wird nicht mehr Strom entnommen als von der Absicherung her zulässig ist, keine Sicherung durchbrennen. Geschieht das dennoch, so kann ein Verbraucher defekt sein. Seine Reparatur überlässt man dem Fachmann. Der Laie darf an Hochspannungsgeräten nichts reparieren. Für diejenigen, die vergessen haben sollten, wie hoch sie die Sicherungen im Campinganhänger belasten dürfen, sei das hier noch einmal betont: Bei einer Absicherung mit 6 A dürfen maximal 1320 W und bei einer Absicherung mit 10 A maximal 2200 W aus dem Netz entnommen werden! Das heißt mit anderen Worten: Wenn man elektrisch kocht, darf man nicht elektrisch heizen und umgekehrt, denn selbst ein elektrischer Kocher mit einer Kochstelle benötigt meist schon 750 W, während ein Heizlüfter in der zweiten Stufe 2000 W aufnimmt und somit selbst die 10-A-Sicherung überlastet würde.

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