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«Gaffern» am Unfallort droht Bußgeld bis zu 5000 Euro

2005-05-22 18:10:08 Geändert: 2008-09-04 17:44:06 (2) (Gelesen: 15342)
München - Wer als Schaulustiger an einem Unfallort Rettungskräfte behindert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in München hin.

Das Katastrophenschutzgesetz gebe Einsatzkräften die Möglichkeit, Personen, die Rettungsarbeiten behindern, von der Unfallstelle zu verweisen. Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, sei ein Bußgeld bis zu 5000 Euro möglich. Durch «Gaffer», Schaulustige und Katastrophentouristen wird laut dem KS bei Unfällen oft eine schnelle und effektive Hilfeleistung behindert.#Munich - who obstructs rescue forces as onlooker at an accident place, must count on a penalty of up to 5000 euro. So the automobile club motorist protection (KS) refers to in Munich.

The civil protection law gives the possibility to task forces of referring persons, who obstruct rescue work, from the accident scene. If they do not respond to the request, a penalty up to 5000 euro is possible. According to the KS in accidents fast and effective assistance is often obstructed by "gazers", merry and disaster tourists.
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