Bundesweite Abmahnwelle noch nicht vom Tisch
In der vergangenen Woche flatterte zahlreichen Domaininhabern eine Abmahnung des Nürnberger Rechtsanwaltes Wolfgang Pasch ins Haus. Grund: Die Webseiten-Adressen der Angeschriebenen beinhalten Kfz-Kennzeichen-Kürzel einer geografischen Region (z.B. www.dd-xyz.de). Diese Funktion, so der Jurist, sei patentrechtlich geschützt. Von den vermeintlichen Sündern verlangte er Schadensersatzzahlung, Übernahme der Anwaltkosten - summa summarum 1114,50 Büro - und eine Unterlassungserklärung. Bundesweit waren zirka 6 000 Personen betroffen. Allein bei der Industrie- und Handelskammer Dresden hätten sich bisher 15 Betroffenen gemeldet, so IHK-Pressesprecher Lars Fiehler.
Doch die geplante "Geldbeschaffung" ging nach hinten los: Öffentliche Proteste zwangen den Anwalt schließlich dazu, sein Mandat niederzulegen und nach Betrugsanzeigen ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Nürnberg gegen den Patentinhaber Michael Herrmann. In einem Interview mit der "Schwäbischen Zeitung" kritisierte der findige Bayer zwar die Massenabmahnung seines ehemaligen Anwalts. Gleichzeitig untermauerte er jedoch seine Ansprüche und wies den Vorwurf der Abzockerei und Betrügerei weit von sich.
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Weitere Infos zum Thema: Für die Betroffenen ist die Sache somit noch nicht vom Tisch. Allerdings, so Pressesprecher Fiehler, sei aufgrund der bundesweit massiven Reaktionen "eher nicht damit zu rechnen", dass der Abmahner weiterhin versucht, seine angeblichen Ansprüche durchzusetzen. "Zahlen oder die Unterlassungserklärung unterschreiben sollten Betroffene vorerst nicht", rät Fiehler. Wer schon bezahlt hat, sollte "unbedingt und unverzüglich" einen Rechtsanwalt einschalten, um an sein Geld zu kommen.
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