Vor 62 Jahren
Folgende Veränderungen wurden am Trabant vorgenommen:
15.10.1962:- letzter P 50/2
- Serienanlauf P 60 mit folgenden Änderungen:
Motor P 60 -> 23 PS und 594,5 ccm
Vergaser 28 HB 2-2 mit geänderter Düsenbestückung
neuer Tankdeckel
Zylinderkopf ohne Dichtung
Aktuelles von der Initiative Kulturgut Mobilität e.V.
Die Sitzung des Parlamentskreises vom 26.09.2012
Am 26.09.2012 kam der Parlamentskreis Automobiles Kulturgut zum letzten Mal in diesem Jahr im Reichstag zu Berlin zusammen.Einen wesentlichen Teil der Sitzung nahm die FIVA Charta von Turin ein, die bereits mehrmals kontrovers diskutiert wurde. Thomas Kohler, Direktor der FIVA-Kulturkommission, stellte den Teilnehmern den bis dato aktuellen Stand der Charta mittels einer Präsentation vor.
Die Charta entstand in Anlehnung an die bestehenden Chartas, die sich für den Schutz historischer Objekte einsetzen. In diesem Zusammenhang wurden die Charta von Venedig (Konservierung und Restaurierung historischer Bauten), die Charta von Barcelona (Konservierung und Restaurierung historischer Schiffe) und die Charta von Riga (Konservierung und Restaurierung historischer Eisenbahnen) genannt.
Der allgemeine Tenor nach der Vorstellung Thomas Kohlers war positiv. Bemängelt wurde jedoch die in greifbare Nähe gerückte Verabschiedung sowie der Umstand, daß nach der Charta Fahrzeuge nur dann als historisch gelten, wenn sie den FIVA-Definitionen entsprechen. Dem konnte Thomas Kohler entgegnen, daß man bereits seit zwei Jahren an der Charta arbeite und diese für 57 Länder Anwendung finden solle. Man also Empfehlungen auf einer höheren Ebene als die der staatlichen Zulassungsstellen ausspreche. Ebenfalls kritisch wurde die in der Charta empfohlene Markierungspraxis bei ersetzten Teilen beäugt. Hier wurde befürchtet, daß diese Teile ihre ABE verlören, würde man sie beispielsweise mittels Schlagzahlen markieren. Eine gute geführte Liste, die im Falle des Besitzerwechsels mitwanderte, wurde als sinnvoller erachtet. Hierzu ist zu sagen, daß die Markierung ersetzter Teile in der Charta lediglich empfohlen wird und diese obendrein in möglichst unauffälliger Weise erfolgen soll. Darüberhinaus bleibt die Wahl der Markierung dem Besitzer überlassen. Dies kann durchaus über eine schlichte doch dauerhaft farbliche Kennzeichnung erfolgen.
Ebenso bemängelt wurde die fehlende Berücksichtigung der bereits bestehenden FIVA-Definition und die damit verbundene Befürchtung, daß diese schon bald ihren Bestand verlieren könnte. Die Charta sollte so formuliert sein, daß der Status Quo in Deutschland, der in langer Arbeit mühevoll erreicht wurde, dauerhaft gilt. Daher wurde die Frage gestellt, wie die FIVA künftig mit Fahrzeugen umgehen möchte, die nicht der Charta entsprechen und ob diese in Zukunft weiterhin an Veranstaltungen teilnehmen können. Thomas Kohler entgegnete, daß der Technical Code der FIVA, auf den die Charta verweist, keine Fahrzeuge ausschließen würde.
Allgemein herrschte der Tenor, daß die Autorität der nationalen Prüfinstitutionen unangetastet bleiben muß und daß die Charta keinesfalls mit der deutschen Gesetzgebung im Hinblick auf das H-Kennzeichen kollidieren darf.
(In der Zwischenzeit wurde die Charta von Turin bei der Generalversammlung der FIVA am 27.10.2012 mit großer Mehrheit der Delegierten verabschiedet!)
Anschließend folgte ein sehr interessanter Vortrag über die Beteiligung von Oldtimern im Unfallgeschehen. Dazu hatte der VDA eine Studie in Auftrag gegeben, deren Ergebnis dem Plenum vorgestellt wurde. Demnach sind Oldtimer nur in 0,1% aller Unfälle mit Personenschaden verwickelt. Vor allem bei der Unfallhäufigkeit wird das sehr geringe Unfallrisiko von Oldtimern deutlich. 2011 wurden je 100.000 zugelassener historischer Fahrzeuge nur 91 Beteiligungen an Unfällen mit Personenschaden gezählt. Zum Vergleich: bei bis zu neun Jahre alten Fahrzeugen sind es 753 Fälle auf 100.000 Fahrzeuge. Technische Mängel spielen bei Oldtimern noch seltener eine Rolle als Unfallursache als bei Neuwagen. Die Mängelquote (die Zahl von PKW mit einem technischen Mangel als Unfallursache je 100.000 zugelassener Fahrzeuge) betrug bei den über 30-jährigen nur 0,8. Bei den bis zu neun Jahre alten Wagen betrug die Quote hingegen 1,5!
Bei nachgewiesenen technischen Mängeln, die zu Unfällen führen, stellt mangelhafte Bereifung den größten Anteil dar, gefolgt von schadhafter Beleuchtung und Bremsen.
Peter Schneider (DEUVET) spricht danach den Plan der EU an, ältere Autos jährlich zur Hauptuntersuchung schicken zu wollen. Thomas Jarzombek bezieht sich in seiner Antwort auf ein Schreiben (liegt der Initiative Kulturgut Mobilität vor) des BMVBS von PSt.Dr.Scheuer, daß sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene gegen das Vorhaben einsetzt. Herr Jarzombek versichert der Runde, daß Deutschland dem vorgelegten Vorschlag der EU in der Form nicht zustimmen werde. Darüberhinaus versichert Dr.Scheuer in seinem Schreiben explizit, daß vom BMVBS ohnehin keine Verschärfung für Oldtimerfahrzeuge vorgesehen sei.
Zum Thema „Kennzeichen“ gab es noch zwei Stellungnahmen. Herr Gerst schilderte seine bis dato vergeblichen Bemühungen, beim Thema „Sonderkennzeichen“ auf die Entscheidungsträger einzuwirken. Da in dieser Sache trotz des Engagements verschiedener Seiten keinerlei Entwicklung erkennbar ist, wird Thomas Jarzombek Herrn PSt.Dr.Scheuer bitten, bei der nächsten Sitzung des Parlamentskreises persönlich Stellung zu beziehen.
Die zweite Stellungnahme betraf die Wiederkehr alter Kennzeichen, die am 21.09. durch den Bundesrat gebilligt wurde. Nun können die Länder beim BMVBS wieder Kennzeichen mit alten Ortskennungen beantragen, die es bis zu den Kreisgebietsreformen gab. Bisher nicht verwendete Kombinationen können von den Ländern nur angemeldet werden, wenn ein neuer Verwaltungsbezirk gegründet wird.
Der nächste Termin wird für Februar 2013 anvisiert.
Aus gegebenem Anlaß noch eine Information in Bezug auf Signaleinrichtungen bei ehemaligen Einsatzfahrzeugen: Eine Leuchte gilt dann als nicht montiert, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen eines Leuchtmittels oder einer Sicherung in Betrieb genommen werden kann. Dies gilt unabhängig von der Höhe, in der die Leuchte angebracht ist. Auch muß kein zweiter Schalter zwingend montiert werden, kann jedoch die einfachste Lösung darstellen.
Zu guter Letzt wieder unsere Tipps für Leseratten auf unserem Infoportal www.kulturgut-mobilitaet.de: Unter der Rubrik „Oldtimerrecht“ finden Sie einen lesenswerten Artikel mit dem Titel „Abgemeldetes KFZ auf Stellplatz“, der die Frage beantwortet, ob ein abgemeldetes KFZ auf einem gemieteten Stellplatz einer Restaurierung harren darf. In unserer Leseecke finden Sie ein Buch über das Stadtbild der Fünfziger mit dem Titel „So rollten die Fünfziger - unterwegs im Wirtschaftswunder“.
Mit herzlichen Grüßen aus Württemberg, verbunden mit Hoffnung auf eine nicht allzu lange Winterpause,
Ihr Mario De Rosa
stellvertretend für den Vorstand der Initiative
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