00.0 Einleitung
Die jährlich steigenden Produktionsstückzahlen des PKW Trabant sind Zeugnis für die hohe Leistungsfähigkeit der Zwickauer Automobilbauer.
Fast jeder zweite Besitzer eines Personenkraftwagens in der DDR fährt heute einen Trabant und schätzt seine Fahrleistungen und Zuverlässigkeit, aber auch seine Anspruchslosigkeit und Einfachheit in Wartung und Pflege. Deshalb laufen auch die Bemühungen unseres Kundendienstes in Zusammenarbeit mit den Vertragswerkstätten darauf hinaus, eine gute Betreuung für den Trabant zu gewährleisten, denn die Zufriedenheit unserer Kunden ist der Maßstab für unsere Arbeit. Es ist aber auch von Vorteil, wenn sich Trabantbesitzer soweit wie möglich selbst helfen können, denn eine vernünftig vorgenommene Selbsthilfe kann Zeit und Geld sparen. Dabei sollte beachtet werden, dass erforderliche Reparaturen während der Garantiezeit nur von einer Vertragswerkstatt vorgenommen werden dürfen.
Wir empfehlen Ihnen auch, auf Grund der hohen materialwirtschaftlichen Bedeutung und der bei gleicher Qualität und Garantie zu erzielenden Preisvorteile bei Eigeninstandsetzungsarbeiten regenerierte Ersatzteile zu verwenden. Unter Beachtung dieser Hinweise wird dieses Buch auch in der 8. Auflage vielen Trabantbesitzern die nötige Unterstützung zur Selbsthilfe und zur Beseitigung von Störungen geben, wozu wir Ihnen viel Erfolg und allzeit gute Fahrt wünschen.
VEB Sachsenring Automobilwerke Zwickau
Dr. Hipp Die Autoren
Betriebsdirektor
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01. Grundlagen für Reparaturarbeiten am PKW Trabant
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01.1. Werkzeuge
Grundlage für eine erfolgreiche Reparatur ist ausreichendes, einwandfreies Werkzeug. Das mit dem Fahrzeug mitgelieferte Bordwerkzeug ist nicht für größere Reparaturen, sondern nur für Wartungsarbeiten und eine gewisse Pannenhilfe gedacht.
Für die in diesem Buch beschriebenen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten wird ein umfangreiches Werkzeugsortiment benötigt. Zur Anschaffung wird das in Tafel 1.1 aufgeführte Werkzeug empfohlen. Spezialwerkzeug, welches für bestimmte Reparaturen erforderlich ist" ist aus den Bildern der Abschnitte 14. und 15. ersichtlich. Die im Abschnitt 14. mit Bestellnummern aufgeführten Spezialwerkzeuge sind handelsüblich. Zur Eigenanfertigung der Spezialwerkzeuge enthält Abschnitt 15. entsprechende Skizzen.
Zum Anziehen und Lösen von Schrauben und Muttern dürfen nur passende, von Öl und Fett freie Werkzeuge verwendet werden (Abrutschgefahr). Ist zum Anziehen oder Lösen ein längerer Hebelarm notwendig, so darf nur ein. passender festsitzender Spezialschlüssel (Steckschlüssel mit langem Hebelarm) verwendet werden. Rohrverlängerungen sind unzulässig, denn es besteht die Gefahr des Abrutschens und somit Verletzungsgefahr.
Werkzeug
Doppelringschlüssel (gerade oder gekröpft) | 6 x 7 |
8 x 10 | |
9 x 11 | |
12 x 14 | |
13 x 17 | |
19 x 22 | |
24 x 27 | |
30 x 32 | |
Doppelgabelschlüssel | 5,5 x 7 |
8 x 10 | |
9 x 11 | |
12 x 14 | |
13 x 17 | |
19 x 22 | |
24 x 27 | |
Radkreuzschlüssel | 17 x 19 x 21 x 22 |
Steckschlüsseleinsatz | 10 |
12 | |
13 | |
14 | |
17 | |
19 | |
24 | |
27 | |
32 | |
36 | |
Knarre 250 | |
Gelenkgriff | |
Dorn | |
Kurze Verlängerung | |
Sechskant-Stiftschlüssel | 5 |
6 | |
8 | |
10 | |
Schraubendreher | A 0,6 x 75 |
A 0,8 x 100 | |
A 1,0 x 125 | |
A 1,6 x 175 | |
Winkelschraubendreher | 0,8 |
1,6 | |
Kreuzschlitzschraubendreher | 1 |
2 | |
Montagezange (Wasserpumpenzange) | 250' mm |
Kombinationszange | 180 mm |
Rundzange | 160 mm |
Flachzange mit langen Backen | 140 mm |
Klemmzange, verstellbar | 750 mm |
Sicherungsringzange | A 160 mm |
Sicherungsringzange | B 140 mm |
Seitenschneider | B 160 mm |
Schlosserhammer, möglichst mit Plastaufsatz | 400 g |
Flachmeißel | A 125 mm |
Körner | A 125 mm |
Durchtreiber | A 2 |
A4 | |
A6 | |
Dreikantvollschaber | 200 mm |
Halbrundfeile mit Heft | 200 mm |
Flachfeile mit Heft | 150 mm |
Dreikantfeile mit Heft | 150 mm |
Rundfeile mit Heft | 150 mm |
Kontaktfeile | 70 mm |
Zündkerzenschlüssel mit Knebel | B 14 bzw. B 18 |
Abstandlehre | 0,4 mm |
0,6 mm | |
Montiereisen (zwei) | 400 mm |
Kappenpinsel | 135/2-6 |
Fettpresse (Handhebelpresse) | |
Ölspritzkanne |
Blechtreibschrauben sind vielfach nicht mit Quer-, sondern mit Kreuzschlitz versehen. Es lohnt sich deshalb die Anschaffung von Kreuzschlitzschraubendrehern in zwei bis drei unterschiedlichen Größen.
Ab 1988 wurden reduzierte Schlüsselweiten für folgende Gewindegrößen eingeführt: M 10 = SW 16 M 12 = SW 18 M 14 = SW 21
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01.2. Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz (GAB)
Die Sorge um den Menschen ist in unserer Republik zu einem Lebensprinzip geworden. Deshalb besteht ein großes gesellschaftliches Interesse daran, dass die verbindlichen Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes (s. Tafel 1.2) auch bei Selbsthilfe-Reparaturen eingehalten werden. In den nachstehenden Abschnitten werden die grundsätzlichen GAB-Bestimmungen, die bei Instandsetzungsarbeiten zu beachten sind, beschrieben.
Tafel 1.2. Zusammenstellungen von Bestimmungen für den Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz | |
Gesetzblatt/ Anordnung | Titel |
TGL 10685 | Bautechnischer Brandschutz |
TGL 30001 | Gesundheits- und Arbeitsschutz; Brandschutz; Grundbegriffe |
TGL 30101 | Gesundheits- und Arbeitsschutz; Brandschutz; Arbeitsmittel; sicherheitstechnische Forderungen |
TGL 30104 | Gesundheits- und Arbeitsschutz; Brandschutz; arbeitsschutz- und brandschutzgerechtes Verhalten |
TGL 30817 | Gesundheits- und Arbeitsschutz; Brandschutz; Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen |
TGL 30042 | Verhütung von Bränden und Explosionen (7/1977) |
ASAO 303 | Verwendung gesundheitsschädigender, flüchtiger, nicht brennbarer Lösungsmittel zu Reinigungszwecken (GBI. 166/52) - MBL - |
ASAO 361/3 | Straßenfahrzeuge und deren Instandhaltung (GBI. Sonderdruck 943) |
ABAO 613/1 | Auftragen von Anstrichmitteln (GBI. II 112/64) - MALF - |
TGL 30270 | Schweißen, Schneiden und ähnliche thermische Verfahren |
Blatt 01. ..03 | (12/1978) |
ASAO 725 | Verwendung von Klebstoffen, die mit leichtflüchtigen brennbaren Lösungsmitteln hergestellt sind (GBI. 152/52) - MfL - |
TGL 36425 | Reaktionsharze, Verarbeitung von Epoxidharzen (12/1979) |
ASAO728 | Kennzeichnung der Löse- und Verdünnungsmittel sowie Kennzeichnung der Erzeugnisse, in denen Löse- und Verdünnungsmittel enthalten sind (GBI. 88/52; GBI. 111/52)- MfC- |
TGL 30335 Blatt 03 | Anlagen und Einrichtungen zum Lagern, Umfüllen und Mischen brennbarer Flüssigkeiten (1/1980) |
CBI. I Nr. 29 vom 04.08.1982 | Verhaltensanordnung Brandschutz vom 8. Juni 1982 Anordnung über allgemeine Verhaltensregeln im Brandschutz, über die Evakuierung von Menschen aus Bauwerken sowie über Brandschutzerfordernisse auf Campingplätzen (GBI. Teil I Nr. 29 vom 04. 08. 1982 S. 532) |
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01.2.1. Aufbocken des Fahrzeugs
Bild 1.1. Unterstellböcke
1 Holzbock; 2 Schweißkonstruktion, in der Höhe verstellbar
Bild 1.2. Kippvorrichtung vom VEB Schachtbau Nordhausen
Wenn wie hier die rechte Fahrzeugseite angehoben werden soll, muss vorher der Kraftstofftank entleert werden.
Vor dem Aufbocken ist das Fahrzeug gegen selbsttätiges Bewegen zu sichern. Das kann durch Anziehen der Handbremse erfolgen, sofern die Hinterräder Bodenkontakt behalten. Werden die Hinterräder angehoben, sind die Vorderräder durch Vorlegekeile zu sichern. Steine, Ziegel, Aststücke u. dgl. sind wegen der Gefahr des Wegrutschens zu vermeiden. Muss man derartige Hilfsmittel in Notfällen (z. B. bei Pannen unterwegs) doch verwenden, so ist große Sorgfalt notwendig!
Für Reparaturen muss das Fahrzeug auf ebenem und festem Boden (möglichst Beton) stehen und darf nur mit einem geeigneten Wagenheber angehoben werden. Der Wagenheber muss beim Anheben des Fahrzeuges auf fester und rutschsicherer Unterlage stehen. Beim mitgelieferten Wagenheber ist darauf zu achten, dass der Hubbolzen bis zum Anschlag im dafür vorgesehenen Rohrstück im tragenden Teil der Karosserie steckt und dass die Spindel senkrecht zum Boden steht. Werden andere, nicht speziell für das Fahrzeug bestimmte Wagenheber (z. B. Scherenheber, fahrbare Wagenheber) zum Anheben des Fahrzeuges verwendet, so sind diese unter ein tragendes Teil der Karosserie zu setzen, und zwar so, dass nicht die Gefahr des Abrutschens besteht. Angehobene Fahrzeuge sind auf Unterstellböcke zu setzen; diese müssen standsicher, fest und so gebaut sein, dass das darauf ruhende Fahrzeug nicht abrutschen oder umstürzen kann (Bild 1.1). Die Verwendung von Ziegelsteinen, Holzklötzen u. dgl. ist unzulässig.
Bei Demontage der Räder sind vor dem Aufbocken die Radmuttern zu lockern. Während des Aufbockens dürfen sich keine Personen unter dem Fahrzeug aufhalten.
Es ist unzulässig, unter einem nur mit dem Wagenheber angehobenen Fahrzeug Kontrollen oder Reparaturarbeiten durchzuführen. Das Betreten angehobener Fahrzeuge ist zu vermeiden (Kippgefahr).
Zur Durchführung von Wartungs- und Pflegearbeiten ist die vom VEB Schachtbau Nordhausen entwickelte und gebaute Kippvorrichtung (Bild 1.2) gut geeignet. Angehoben wird mit dieser Vorrichtung wegen der Lage des Kraftstofftanks die linke Fahrzeugseite. Besonders zu beachten ist, dass im angekippten Zustand keine Reparaturarbeiten, die größeren Kraftaufwand erfordern (z. B. Hinterfeder auswechseln), durchgeführt werden dürfen. Wichtig ist auch, dass nach dem Kippen auf jeden Fall der zugehörige Dreibock zur Sicherung des Fahrzeuges untergestellt wird.
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01.2.2. Reinigungsarbeiten
Die schädliche Wirkung, die flüssige Kraftstoffe auf den Menschen haben können, wird gelegentlich unterschätzt. Da schon der Genus geringer Mengen zu schweren Erkrankungen führen kann, soll Kraftstoff nie (durch einen Schlauch) mit dem Mund, sondern nur mit einer Saugpumpe aus dem Behälter angesaugt werden.
Verbleite Benzine dürfen nicht zu Reinigungszwecken verwendet werden, weil Bleitetraäthyl, das dem Kraftstoff beigemischt ist, als Kontaktgift durch die Haut in die Blutbahn eindringen und die inneren Organe schädigen kann.
Geeignet sind Waschbenzin und das Reinigungsmittel P 3. Beide haben Fettlösende Wirkung; deshalb sollen auch sie nicht längere Zeit auf die Haut einwirken. Werden Reinigungsarbeiten mit Waschbenzin oder mit Lösungsmitteln für Farben und Lacke vorgenommen, so ist zu beachten, dass diese leicht verdampfen und sich in diesem Zustand sehr schnell mit Luft zu einem hochexplosiven Gemisch vereinigen. Deshalb sind Sicherheitsmaßnahmen notwendig, die das Entstehen von Funken durch Kurzschluss, Schalterbetätigung oder andere Ursachen verhindern. Werden Reinigungsarbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten durchgeführt, dann dürfen keine Pinsel/Geräte verwendet werden, an denen sich Metallteile befinden (Funkenbildung).
Vor Beginn der Reinigungsarbeiten ist die Batterie abzuklemmen! Kraftstoff-Luft-Gemische sind aber auch durch Wärmeübertragung entzündbar. Darum darf man Reinigungsarbeiten mit Waschbenzin oder Lösungsmitteln nicht beginnen, solange Motor und Auspuff noch heiß sind. Eine Entzündung kann auch durch unvorschriftsmäßige Lichtquellen, Lötkolben u. dgl. ausgelöst werden.
Verschüttete Kraftstoffe und Schmierstoffe sind wegen der Rutsch- und Brandgefahr sofort mit Putzlappen, trockenem Sand oder durch Sägespäne zu binden und zu entfernen. Verwendete Putzlappen und Sägespäne müssen in nichtbrennbaren Behältern aufbewahrt werden.
Da Benzindämpfe gesundheitsschädigend sind, muss die Arbeitsstelle gut belüftet sein. Reinigungsarbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten sollten grundsätzlich im. Freien und möglichst im Schatten ausgeführt werden.
Da Benzindämpfe schwerer als Luft sind, sammeln sie sich in Montagegruben. Brennende Kraftstoffe dürfen nicht mit Wasser gelöscht werden. Derartige Brände sind nur mit Chlor-Brom-Methan- oder Kohlendioxid-Löschern zu bekämpfen bzw. mit Sand oder Decken zu ersticken. Da bei Anwendung von Tetra-Löschern giftige Gase entstehen, sind diese für schlecht belüftbare Räume unzweckmäßig.
Waschbenzin, Öle und derartige Flüssigkeiten dürfen nicht in die Kanalisation oder das Erdreich geschüttet werden.
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01.2.3. Probelauf des Motors
Der Probelauf des Motors soll möglichst im Freien erfolgen. Die Bürger der Umgebung dürfen aber dadurch nicht gefährdet oder belästigt werden.
Das Laufen lassen des Motors in Garagen ist nur dann gestattet, wenn die Verbrennungsgase durch geeignete Rohre oder Schläuche sicher und direkt ins Freie geleitet werden, ohne dass dabei eine Gefährdung oder Belästigung erfolgt.
Auch bei geöffnetem Garagentor kann es zu CO-Vergiftungen kommen.
Während des Probelaufs dürfen sich keine Personen in Arbeitsgruben aufhalten (Vergiftungsgefahr!). Von dem bei der Verbrennung des Kraftstoffs entstehenden Kohlenmonoxid genügen bei längerem Einatmen bereits 0,03 % in der Atemluft, um Vergiftungen hervorzurufen. Da dieses giftige Gas färb- und geruchlos ist, wird es vom Menschen nicht wahrgenommen.
Warnende Vorzeichen einer Vergiftung können Übelkeit, Kopfschmerzen, Schwindelgefühl und Ohrensausen sein. Bei Vergiftungserscheinungen ist rasche ärztliche Hilfe notwendig.
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01.2.4. Karosseriearbeiten
Beim Entfetten von neuen Karosserieteilen mit Tetra ist darauf zu achten, dass Tetra gesundheitsschädigende Gase entwickelt und außerdem der Haut Fett entzieht. Diese Arbeiten dürfen nur im Freien durchgeführt werden.
Bei der Verwendung von Klebemitteln und Farben muss auf die Feuergefährlichkeit und gesundheitsschädigende Wirkung der in ihnen enthaltenen Lösungsmittel geachtet, werden (Gummihandschuhe benutzen).
Rauchen und Umgang mit offenem Licht sind bei diesen Arbeiten verboten. Sind keine Atemschutzgeräte vorhanden, ist wenigstens für gute Belüftung zu sorgen. Anstrich- und Lackierungsarbeiten dürfen nur in feuersicheren Räumen (TGL 10685) unter Beachtung der ABAO 613/1 durchgeführt werden.
Bei Reparatur der Karosserie unter Verwendung von Zweikomponentenkleber ist zu beachten, dass hierbei Dämpfe entstehen, die eine Reizung der Augen und Schleimhäute hervorrufen können. Härterlösungen, die zur Herstellung von Zweikomponentenklebern verwendet werden, haben eine noch wesentlich stärkere Wirkung. Schon kurze Einwirkung auf die Haut führt zu Ätzungen. Deshalb müssen geeignete Schutzhandschuhe sowie Schutzbrillen benutzt werden.
Härterlösungen haben außerdem die Eigenschaft, dass sie bei Zusammentreffen mit Schwermetallen oder alkalischen Stoffen explosionsartig zerfallen können.
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01.2.5. Schweißarbeiten
Schweißarbeiten dürfen am Kraftfahrzeug nur dann ausgeführt werden, wenn der Kraftstofftank und die Batterie ausgebaut und mindestens 5 m vom Fahrzeug entfernt abgelegt sind. Andere brennbare Gegenstände sind aus dem Fahrzeug zu entfernen, wenn eine Entzündung nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann. Es ist zu beachten, dass die Bremsflüssigkeit ebenfalls brennbar ist.
Vor jeder Schweißarbeit sind die Voraussetzungen entsprechend TGL 30270 sicherzustellen.
Besonders ist darauf zu verweisen, dass Schweißarbeiten in den Ausführungsklassen I und II nur in zugelassenen Werkstätten ausgeführt werden dürfen.
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- 2013-02-11 23:21:40
Etwas übertrieben!
01.2.6. Hebezeuge
Wird zum Ausbau des Motors mit Getriebe ein Kettenflaschenzug verwendet, so ist darauf zu achten, dass die Kette nicht verdreht ist, sich richtig auf die Kettennuss auf- oder in die Kettenrolle einlegt und dass das Auffangglied der Kette richtig eingehängt ist. Anschlagmittel (Hanfseile, Stahlseile, Ketten usw.) müssen sich in einwandfreiem Zustand befinden. Unter schwebenden Lasten dürfen sich Menschen nicht aufhalten.
Beachte:
Hebezeuge und Anschlagmittel sind überwachungspflichtig.
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Ich habe auch diese Hebevorichtung und sie ist super.
Mann kann alles von unten gut ereichen besser als nur das der Wagen auf den Rädern steht,das einzige wo man aufpassen muss ist das das Drahtseil in der Säule ok ist und beim hochkurbeln in der Führung bleibt.
Eine super Erfindung die komplett ausreicht.
Gruss Paul.
Bei youtube hab ich n Video drinn davon.