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Events on 05-01

    01.05.1962 -
  1. Serienanlauf P 50/2 mit folgenden Änderungen:
    Synchrongetriebe mit verstärkten und geänderten Gelenkwellen
    anderer Hilfsrahmen
    Motor P 50/2
    neugestalteter Innenraum beim Sonderwunsch
  2. Farbprogramm:
    Standard: marmorweiß, silbergrau, heliotop, rosenbeige, rohrgelb, damastgrün
    Sonderwunsch: Grundfarbe marmorweiß
    Zweitfarbe: silbergrau, rosenbeige, rohrgelb, damastgrün
  3. Vorstellung Camping
  4. Motorhaubengerippe an Scharnierseite vernietet
  5. 01.05.1958 -
  6. Zusammenschluss zum VEB Sachsenring Automobilwerke Zwickau
Trabant weltweit

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Nachrichten aus aller Welt rund um den Trabant

Wer erwischt Radler beim Telefonieren?

2004-04-15 00:00:01 Changed: 2008-09-04 17:44:06 (2) (Read: 12677)
Neuerungen im Bußgeldkatalog nur sinnvoll bei Kontrolle.

Seit dem 1. April sind Änderungen im Bußgelkatalog in Kraft. So ist u.a. Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung und beim Radfahren teurer. Anstelle 15 sind nun 25 Euro fällig.

Görlitz. Sinn machen die höheren Strafen jedoch nur, wenn tatsächlich Kontrollen stattfinden. Polizeikommissar Berko Thomas von der Polizeidirektion Görlitz: "Natürlich wird bei Verkehrskontrollen auch kontrolliert, ob Autofahrer ohne Freisprechanlage telefonieren. Das geschieht meistens verdeckt, indem ein Vorposten die Fahrzeuge beobachtet und per Funk seine Kollegen über Verstöße informiert. So wird u.a. auch festgestellt, wenn jemand ohne angelegten Sicherheitsgurt fährt."

Außerdem ist die Polizei sehr aufmerksam, wenn sie unterwegs ist. Verkehrssünder werden angehalten und abgestraft. Teuer können auch die so genannten "Elefanten-Rennen" auf der Autobahn sein. "Auch das wird im Bereich der BAB 4 mittels Video-Fahrzeugen überwacht", versichert Berko Thomas.
Härtere Sanktionen treffen Bus- und Lkw-Fahrer, wenn sie zu schnell fahren oder mit technischen Mängeln an den Fahrzeugen unterwegs sind. "Gemeinsam mit dem Bundesamt für Güterverkehr oder allein ist unser Kontrolltrupp regelmäßig unterwegs und überprüft Busse und Lkw."
Übrigens: Die Polizei kassiert alle Strafen bis zur Höhe von 35 Euro an Ort und Stelle ab. Bei "Verkehrssünden", für die 40 Euro fällig werden, gibt die Polizei das Verfahren an das Ordnungsamt ab, das dann einen Bußgeldbescheid erstellt.
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