Ereignisse am 21.11.
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21.11.1960 -
- Papierdichtung in Radlagerverschraubung 21.11.1967 -
- Fußmatte mit verbessertem Material
2.4.2. Beschläge
Die in den Campinganhängern QEK Junior, Bastei und Intercamp verwendeten Fensteraussteller, Fensterfeststeller und Dachhaubenaussteller sind im Abschnitt 4.3.3. beschrieben und bildlich dargestellt.
Bild 2.55. Beschläge, wie sie im Campinganhänger zum Einsatz kommen
Im Bild 2.55 sind einige Möglichkeiten von Fenster- und Dachhaubenausstellern sowie Fensterfeststellern gezeigt, wie sie in Campinganhängern anderer Länder zum Einsatz kommen. Teil 1 zeigt einen Scherenaussteller, wie er in ähnlicher Form auch im Campinganhänger Bastei verwendet wird. Teil 2 ist ein Automatik-Staukasten-Aussteller, der beim Öffnen der Klappe automatisch einrastet und die Klappe in geöffneter Stellung arretiert. Der Dachhauben-Federaussteller 3 ist mit zwei Blattfedern und einem großen Kunststoffhandgriff ausgerüstet. Dieser Aussteller gestattet nur ein einseitiges Öffnen bzw. ein Schließen oder Öffnen der Dachhaube. Zwischenstellungen sind nicht möglich. Die Bedienung ist einfach. Durch Überdrücken der Blattfedern lässt sich die Dachhaube mit wenig Handgriffen öffnen und schließen.
Der Automatik-Fensteraussteller 4 wird zum Ausstellen von Bug- und Heckfenster verwendet und rastet in beliebiger Stellung des Fensters ein,
In die Tischaufnahmeleiste 5aus Aluminium wird das Gegenstück eingehängt, das sich an der Tischquerseite befindet.
Ist der Tisch zweiteilig ausgeführt, dann können beide Teile über die PVC-Scharnierleiste 6 verbunden »werden.
Der Fensterrohraussteller 7, der an seitlichen kleineren Ausstellfenstern zum Einsatz kommt, ist nur mit drei Einrast-Stufen versehen. Zum Schließen der Fenster werden diese bis zum Anschlag hoch gedrückt. Dadurch wird die Automatik außer Funktion gesetzt das Fenster abgesenkt und geschlossen.
Teil 5 ist ein einfacher Staukasten-Aussteller, der die Klappe des Staukastens im geöffneten Zustand hält.
Der Fensterfeststeller 9 ist auf ähnlichem Prinzip aufgebaut wie die Feststeller unserer Campinganhänger.
Türen und Klappen müssen während der Fahrt fest verschlossen sein. Durch verschiedene Fahrsituationen kann es vorkommen, dass die in den Stauräumen befindlichen Gegenstände gegen die Tür gedrückt werden. Magnethalterungen reichen für die Sicherung von Türen und Klappen nicht aus.
Bild 2.56. Verriegelung für Schranktüren und Klappen
1 Griffstück; 2 Feder; 3, 4 Bolzenführung; 5 Riegel; 6 Schließplatte
Bild 2.57. Einzelteile der Verriegelung für Türen und Klappen (Erl. s. Bild 2.56.)
Bild 2.58. Aluminium-Lüftungsschieber mit aufgeklebter Gaze
Eine interessante Lösung der Tür- und Klappenarretierung wurde beim Intercamp verwirklicht (Bilder 2.56 und 2.57). Die Schraubenfeder drückt den Riegel in die Schließplatte, so dass sich dieser nicht selbständig entriegeln kann. Zum Öffnen der Tür oder Klappe wird das Griffstück 7 axial eingedrückt und um seine Längsachse gedreht.
Für die Abdeckung der in der Karosserie befindlichen Belüftungsdurchbrüche werden auf der Innenhaut des Anhängeraufbaus Aluminium-Lüftungsschieber (Bild 2.58) verwendet. Es ist günstig, die Belüftungsschieber auf der Rückseite mit Gaze zu bekleben, damit die in die Belüftungsöffnungen fliegenden Insekten nicht in das Innere des Anhängers gelangen.
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2.4.3. Gasanlage
Die Gasanlage gehört im Wohnanhänger zur wichtigsten Energieversorgungsanlage. Als Energiequelle wird Flüssiggas, meist Propan-Butan-Gemisch genutzt. Dieses Gemisch sollte man aber nur bis Temperaturen von 0 °C verwenden, da Butan unter dieser Temperatur nicht mehr vergast. Bis - 40 °C kann nur reines Propan verwendet werden.
Flüssiggas hat den Vorteil, dass es sich leicht speichern und transportieren lässt. Mit Hilfe dieses Gases kann man kochen, heizen, kühlen, backen, Warmwasser bereiten, braten und beleuchten.
Die Gasversorgung besteht im allgemeinen aus 4 Hauptgruppen. Diese sind die Gasbevorratung, die Regelung, die Gasverteilung und die Gasverbraucher. Für jede dieser Hauptgruppen gibt es gesetzliche Bestimmungen, die die Sicherheit der Benutzer von Gasanlagen gewährleisten und die beim Installieren von Gasanlagen unbedingt eingehalten werden müssen.
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2.4.3.1. Technische Regeln
Die nachfolgend aufgeführten technischen Regeln gelten für die Errichtung, Instandhaltung und Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnanhängern und beziehen sich auf die KDT-Richtlinie 037 A/79 „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und Fahrzeuganhängern".
Gasbevorratung
- Die Gasbevorratung darf nur in Flüssiggasflaschen bis 14 kg Füllmasse erfolgen
- In Deichselkästen oder Flaschenschränken des Anhängers können zwei Flaschen mit einer Füllmasse bis 14 kg untergebracht werden. Der Flaschenraum muss dicht gegenüber dem Fahrzeuginnenraum sein und darf nur von außen zugänglich sein.
- Gasflaschenschränke und -kästen müssen am tiefsten Punkt mindestens 190 mm über der Fahrbahn liegen und dürfen den Anhängerumriss nicht überragen.
Beachte:
Innerhalb eines Wohnanhängers darf nur eine Flüssiggasflasche mit einer
Füllmasse bis 5 kg in einem Flaschenschrank aufgestellt werden. Dabei muss der
Flaschenschrank unverschließbare Bodenöffnungen von mindestens 25 cm2
im freien Querschnitt zur Außenluft haben.
Alle Gasflaschen müssen senkrecht stehen und durch Halterungen unverrückbar, fest und gegen Verdrehen gesichert sein. Außerdem dürfen sie keiner Strahlungs- und Heizungswärme ausgesetzt werden. Im Flaschenkasten dürfen sich keine elektrischen Zündquellen befinden. Das Flüssiggas in der Flasche darf nicht über 40 °C erwärmt werden.
Druckregelungen
- In der Flüssiggasanlage ist ein unverstellbarer Druckregler einzubauen, der den Flaschendruck auf einen Betriebsüberdruck von 3 kPa (300 mm WS) reduziert.
- Es dürfen nur Kleinflaschen-Druckregler bis 1,5 kg/h eingebaut werden, die mit der Flaschenart und Geräteart abgestimmt sind und die ASMW-Bestätigung haben.
Absperreinrichtungen
- Das Flaschenventil ist die Hauptabsperreinrichtung der Flüssiggasanlage. Es ist geschlossen zu halten, solange die Verbrauchseinrichtung nicht genutzt wird.
- Jede Verbrauchseinrichtung muss durch eine Absperreinrichtung in der Zuführungsleitung absperrbar sein.
- Absperreinrichtungen, die nicht unmittelbar vor der Verbrauchseinrichtung angeordnet sind, müssen so gekennzeichnet werden, dass die Zuordnung eindeutig ist.
- Die Absperreinrichtung ist bei Nichtbetrieb der betreffenden Gasverbraucher geschlossen zu halten.
- Das Flaschenventil ersetzt die Absperreinrichtung vor der Verbrauchsanlage, wenn die Flasche im Innern des Wohnanhängers aufgestellt und nur eine Verbrauchseinrichtung im selben Raum in unmittelbarer Nähe vorhanden ist.
Schlauchanschlüsse
- Auf der Niederdruckseite der Flüssiggasanlage können Schläuche nach TGL 20268 verwendet werden.
- Die Schlauchlänge zwischen Druckregler und Rohrleitung darf höchstens 0,75 m betragen.
- Bewegliche Gasanlagen, z. B. herausnehmbare Kocher, können mit Schläuchen bis 1,0 m Länge angeschlossen werden.
- Diese Schläuche sind so anzuordnen, dass sie vor unzulässiger Erwärmung sicher geschützt sind.
- Die Schläuche sind an ihrer Verbindungsstelle durch Schlauchbänder oder maschinelle Einbindung zu sichern.
Rohrleitungen und deren Verlegung
Für Rohrleitungen können folgende Rohrarten verwendet werden
- nahtlose Präzisionsstahlrohre mit erhöhter Maßgenauigkeit nach TGL 14100
- geschweißte Präzisionsstahlrohre mit erhöhter Maßgenauigkeit nach TGL 14101
- Kupferrohre nach TGL 10759.
Die Mindestwanddicke beträgt für Stahlrohre bis 12 mm Außendurchmesser 1,0 mm, über 12 mm Außendurchmesser 1,5 mm.
Für Kupferrohre beträgt die Mindestwanddicke bis 22 mm Außendurchmesser 1,0 mm, bis 42 mm Außendurchmesser 1,5 mm.
Die Rohrverbindungen sind bei oben erwähnten Stahlrohren durch Schneidringverschraubungen bzw. Klemmringverbindungen herzustellen. Kupferrohre sind durch Hartlöten zu verbinden. Bei der Verlegung sind scharfe Biegungen unzulässig.
Rohrleitungen müssen so verlegt werden, dass sie durch Fahrbeanspruchungen nicht beschädigt oder undicht werden können. Durch ausreichende Halterungen sind Kupferrohre in einem Abstand von max. 0,5 m und Stahlrohre im Abstand von max. 0,8 m sicher zu befestigen.
Abzweigungen sind vibrationsfrei zu verlegen. Die Leitungen sind an Befestigungs- und Durchtrittsstellen durch geeignete Schutzmittel (weiche Einlagen, Gummitüllen, Schottverschraubungen) zu schützen. Von der letzten Halterung darf das freie Rohrende nicht mehr als 120 mm entfernt sein.
Stahlrohre sind an Stellen, an denen mit erhöhter Korrosion zu rechnen ist, insbesondere unter dem Fahrzeugboden und an Durchtrittsstellen, mit einem geeigneten Korrosionsschutz, z. B. Kunststoffüberzug, Bitumenanstrich, zu versehen.
Gasverbrauchseinrichtung
In Fahrzeugen zum Einbau kommende Gasverbrauchseinrichtungen müssen vom ASMW der DDR typgeprüft sein.
Beachte:
Sind durch Gasverbrauchseinrichtungen Bauteile brandgefährdet, so müssen diese mit einem wirksamen Wärmeschutz versehen sein.
Der Einbau von Kochgeräten in Wohnanhängern mit einem freien Luftvolumen unter 8 m3 bedarf des Nachweises der Einhaltung der raumlufthygienischen Normative und Brandschutzbestimmungen durch den Fahrzeughersteller. Bei einem freien Luftvolumen von 8-12 m3 dürfen Kochgeräte mit einer Nennbelastung bis 2,5 kW installiert werden, wenn in der Höhe des Kochers eine Belüftungsöffnung von mindestens 100 cm2 und im oberen Teil eine Entlüftungsöffnung von mindestens 300 cm2 (z. B. Hubdach oder zu öffnendes Fenster) vorhanden sind.
Beachte:
Sind die Entlüftungsöffnungen verschließbar, so muss über dem Kocher ein
dauerhaft angebrachtes Schild den Hinweis enthalten, dass ein Betrieb des
Kochgerätes nur bei offener Be- und Entlüftung erfolgen darf.
Bei einem freien Luftvolumen über 12 m3 wird nur die Entlüftungsöffnung gefordert. In allen Fällen muss auf einem dauerhaft angebrachten Schild darauf verwiesen werden, dass Kochgeräte nicht zur Beheizung des Fahrzeuges benutzt werden dürfen.
In Wohnanhängern dürfen Back- und Bratgeräte bis zu einer Nennbelastung von 3,5 kW installiert werden, wenn die Verbrennungsluft nicht aus dem Fahrzeuginnenraum entnommen wird und die Abgase direkt über eine Abgasanlage in die freie Atmosphäre geleitet werden.
Raumheizer mit einer Nennbelastung bis 3,5 kW dürfen in Wohnanhängern installiert werden, wenn die Verbrennungsluft nicht aus dem Wohnanhängerinnenraum entnommen wird und die Abgase über eine Abgasanlage direkt in die freie Atmosphäre geleitet werden. Beim Heizbetrieb ist aus lufthygienischen Gründen ein Anteil von Frischluft durch eine unverschließbare Öffnung von 50 cm2 freiem Querschnitt unterhalb des Raumheizers zu gewährleisten.
Beachte:
Gas-Wärmestrahler dürfen in Wohnanhängern nicht betrieben werden.
Kühlgeräte in Form fest installierter Kühlschränke dürfen in Wohnanhängern betrieben werden, wenn in unmittelbarer Nähe des Aufstellungsortes unverschließbare Be- und Entlüftungsöffnungen von mindestens je 20 cm2 freiem Querschnitt vorhanden sind.
Beachte:
Die Abgasabführung soll bei Kühlschränken gegen den Aufstellungsraum dicht
sein.
Leuchten dürfen in Wohnanhängern bei Einhaltung der Brandschutzforderungen betrieben werden. Je Leuchte muss eine Entlüftungsöffnung von mindestens 10 cm2 freiem Querschnitt vorhanden sein.
Abnahme und Prüfung
Flüssiggasanlagen in Wohnanhängern sind nach Errichtung, Änderung oder Erweiterung vor der ersten Inbetriebnahme durch einen dafür Berechtigten auf Einhaltung dieser technischen Regeln zu prüfen.
Sind die Forderungen dieser Richtlinie eingehalten, führt der Berechtigte eine Dichtheitsprüfung, Funktionsprobe und Einweisung des Betreibers durch. Die Leitungen von der Regleranschlussstelle bis zu den Einstellgliedern der Gasanwendungsanlagen sind vor dem Einlassen von Flüssiggas mit einem inerten Gas (z. B. Luft) bei einem Überdruck von 12 kPa (1200 mm WS) abzudrücken. Die Leitung gilt als dicht, wenn nach einer Wartezeit von 5 min für den Temperaturausgleich der Druck nach weiteren 5 min nicht abfällt. Vor der Inbetriebnahme sind die Leitungsabschnitte zu entlüften. Das ausströmende Gas-Luft-Gemisch muss gefahrlos ins Freie abgeleitet werden.
Anschließend ist die Gesamtanlage einer Funktionsprobe mit Flüssiggas zu unterziehen. Dabei sind zuerst die Verbindungsstellen mit Schaum bildendem Mittel auf Dichtheit zu kontrollieren. Sie gelten als dicht, wenn keine Blasenbildung feststellbar ist. Die Gasanwendungsanlagen sind nach den Vorschriften der Hersteller einzustellen, und die ordnungsgemäße Funktion der Gasanlage ist zu prüfen. Der Betreiber ist in geeigneter Weise in Bedienung und Wartung der Flüssiggasanlage einzuweisen.
Jeder serienmäßig mit Flüssiggasanlage versehene Wohnanhänger ist von einem Berechtigten des Herstellers der Prüfung dieser technischen Regeln zu unterziehen und mit einer Bedienungs- und Wartungsanleitung sowie einer Abnahmebescheinigung auszurüsten.
Über die Prüfung der Flüssiggasanlage ist vom Berechtigten eine Bescheinigung auszustellen. Die Vorlage dieser gültigen Bescheinigung ist Voraussetzung für den Flüssiggasbezug. Nach Ablauf von jeweils 5 Jahren ist der Betreiber verpflichtet, die Gasanlage erneut überprüfen zu lassen. Die Wiederholungsprüfung ist auf dem Abnahmeschein zu bestätigen.
Beachte:
Berechtigt sind Personen, die eine Berechtigung zum Ausführen von Arbeiten
an Flüssiggasverbrauchsanlagen der jeweiligen Kategorie besitzen.
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