Neue Regeln nach der EU-Erweiterung
Kraftstoff:
Bis zum 30. April war die Ein- oder Ausfuhr von Kraftstoff in Kanistern durch Zollvorschriften reglementiert. Ab dem 1. Mai entfallen diese Vorschriften. Da eine zulässige Höchstmenge in Deutschland gesetzlich nicht geregelt ist, sollte man beachten, dass nach "allgemeiner Lebenserfahrung" für Pkw eine Reservemenge von 20 l als angemessen angesehen wird. Außerdem müssen die DIN-gerechten Reservekanister - wie alle Ladungsgegenstände - so verstaut werden, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
Grüne Versicherungskarte
Nach der 1. KH-RL (Kfz-Haftpflicht-Richtlinie) entfiel zum 01.05.2004 die Mitführpflicht der Grünen Versicherungskarte nun auch in den Beitrittsländern. Vielmehr kann dann aus dem jeweiligen Kennzeichen auf die Haftung geschlossen werden. Polen war diesbezüglich bisher ein Problemland, da dort das Nichtmitführen eines Versicherungsnachweises in den letzten Jahren mit Bußen von rund 800 Euro und Kfz-Sicherstellung geahndet wurde - ab 1. Mai darf dies nicht mehr vorkommen!
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