Ereignisse am 21.11.
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21.11.1960 -
- Papierdichtung in Radlagerverschraubung 21.11.1967 -
- Fußmatte mit verbessertem Material
Bußgeld für Schleicher
Mögliche Folge: 20 Euro Bußgeld. Die generelle Regel aus der Straßenverkehrs-Ordnung: Man darf ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass man den Verkehrsfluss behindert. Wer hartnäckig auf der linken Spur der Autobahn dahinschleicht und Überholmanöver behindert, kann sogar wegen Nötigung dran sein.
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