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Neue Kennzeichnungsverordnung

2006-12-28 16:15:52 Geändert: 2008-09-04 17:44:06 (3) (Gelesen: 17395)

Ab März 2007 tritt die neue Kennzeichnungsverordnung in Kraft. In Innenstadtbereichen, für einige Bundesstraßen oder Verkehrsknotenpunkte können Fahrverbote für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen verhängt werden. Diesel-Fahrzeuge und Autos mit Ottomotor sichern sich mit der entsprechenden farbigen Umweltplakette die freie Fahrt durch diese Zonen. Wagen ohne die Plakette bleibt nach dem Willen des Gesetzgebers der Weg in die jeweiligen Zonen versperrt.

Die Plaketten gibt es in grün, gelb und rot – je nach Schadstoffgruppe des Fahrzeugs. Autofahrer sollten sich im kommenden Jahr möglichst frühzeitig um eine Umweltplakette für ihren Wagen kümmern.

Die Termine varieren von Stadt zu Stadt. Fest steht, dass die Fahrzeuge in 4 Klassen eingeteilt werden. Autos der Schadstoffgruppe 1 bekommen zum einen keine Plakette und haben schlechte Karten bis in die letzte Zone der jeweiligen Stadt zu kommen. Halter der Fahrzeuge, die der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet sind, können durchatmen. Ihr Auto erfüllt alle aktuellen Richtlinien.

Benziner

Diesel

Schadstoffgruppe (Plakette) PKW Nutzfahrzeuge PKW Nutzfahrzeuge
25 - 29, 35, 41, 71 20 - 22, 33, 43, 53, 60, 61
30, 31, 36, 37, 42, 44 - 52, 72 34, 44, 54, 70, 71
14, 16, 18 - 75 30 - 55, 60, 61 32, 33, 38, 39, 43, 53 - 70, 73 -75 35, 45, 55, 80, 81, 83, 84, 90, 91

Alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge sind festen Schadstoffgruppen zugeteilt. Die Zuordnung erfolgt nach der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Emissionsschlüsselnummern. In den alten Fahrzeugscheinen (ausgestellt vor dem 1. Oktober 2005) sind sie im Feld "zu 1" (Fahrzeug und Aufbauart) zu finden. Relevant ist von der mehrstelligen Zahl die 5. und 6. Ziffer. Sie ergibt die Emissionsschlüsselnummer. In den neuen Papieren steht die Nummer zwei Zeilen unterhalb der Euronorm (siehe Grafik).

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