2003-09-09 00:00:01 Geändert: 2008-09-04 17:44:06 (2) (Gelesen: 11704)
Wer sein Auto wie einen Weihnachtsbaum illuminiert, muss seit Mai damit rechnen, dass dies bei der Hauptuntersuchung von den Prüfingenieuren als "erheblicher Mangel" beanstandet wird. Nach dem Willen von Bund und Ländern sollen künftig auf die lichttechnischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen besonders geachtet werden. Nicht zulässig sind Lichterketten, Firmenembleme und Namenschriftzüge aus Leuchtdioden und beleuchtete Figuren. Die Betriebserlaubnis riskiert auch, wer zulässige Leuchten an der falschen Stelle montiert oder überflüssige Scheinwerfer anbringt. Auch Schutzgitter vor den Scheinwerfern sind unzulässig.