2007-12-12 08:08:50 Geändert: 2008-09-04 17:44:06 (3) (Gelesen: 15907)
Neue Regelungen bei der Feinstaubverordnung verschaffen vielen Stadtvätern in der EU den dringend benötigten Freiraum und entbindet sie zudem von der Pflicht zur Einrichtung von Umwelt- und Fahrverbotszonen.
Bis 2011 wird die Frist verlängert, ehe im Kampf gegen den Feinstaub Strafen aus Brüssel für Städte verhängt werden, wenn die Grenzwerte der Europäischen Union – 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft an maximal 35 Tagen im Jahr – überschritten werden. Das hat das Europaparlament gestern in Straßburg beschlossen. Damit wird die erst im Jahr 2005 in Kraft getretene Richtlinie reformiert. Verantwortlich für diese Verschiebung sind neuerliche Messungen, die belegen, dass die Feinstaubpartikel mit einer Größe von zehn Mikrometern (0,01 Millimeter) keineswegs nur ein Ergebnis des Straßenverkehrs ist, und dieser lediglich zu 24 Prozent an den Emissionen beteiligt ist. Den weitaus größeren Anteil liefern die Schwebeteilchen, die durch Haus- oder Industriebrand verursacht und sogar über lange Strecken hinweg transportiert werden. Die jetzt gültige Regelung räumt Städten und Gemeinden dringend benötigen Spielraum ein und befreit sie aus dem Zwang zu kurzfristigem Aktionismus. Es gibt somit keine Pflicht mehr für Straßensperrungen oder die Einrichtung von Umweltzonen, so der zuständige Parlamentsberichterstatter Holger Krahmer (FDP).