Ereignisse am 21.11.
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21.11.1960 -
- Papierdichtung in Radlagerverschraubung 21.11.1967 -
- Fußmatte mit verbessertem Material
Wenn Blaulicht naht
Platz machen nicht um jeden Preis
Frau K. war mit ihrem Pkw in Bautzen unterwegs als sich ein Krankenwagen mit Sondersignal näherte...BAUTZEN. Die einzige Chance, dem Fahrzeug Platz zu machen, war das Ausweichen auf den Fußweg. Doch dabei geht die Felge kaputt. Muss sie beim "Platzmachen" solche Kompromisse eingehen?
Uwe Großer, Fachabteilungsleiter Fahrerlaubniswesen an der DEKRA Niederlassung Bautzen meint dazu: "Nähert sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Sondersignal, sind Verkehrsteilnehmer nach Paragraph 38 StVO grundsätzlich verpflichtet, "sofort Platz zu machen". Das kann bedeuten, auf Seitenstreifen, notfalls auch auf Gehwege auszuweichen. Meist reicht es aber aus, unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrslage, äußerst rechts heranzufahren und dort entweder vorübergehend anzuhalten oder die Fahrt nur sehr langsam fortzusetzen. In jedem Fall geht die Verkehrssicherheit Dritter dem Interesse des Einsatzfahrzeuges vor. Das bedeutet auch, dass Kraftfahrer keinesfalls waghalsige Manöver ausführen müssen, bei denen sie selbst oder ihr Fahrzeug zu Schaden kommen könnten.
Natürlich sind auch die Fahrer von Einsatzfahrzeugen geschult und wissen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer nicht einfach in Luft aullösen können." Kommt es trotzdem zum Crash, sollte die Polizei hinzugezogen werden. Den Schaden regelt je nach Ermittlungsergebnis auch die Versicherung des Fahrzeuges mit Sondersignal.
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