2.4.6 Verhalten bei Pannen
Pannen am Anhänger kommen zum Glück recht selten vor. Bedingt durch die relativ große Anzahl der Bauteile des kompletten Pkw-Zuges steigt aber die Wahrscheinlichkeit einer Panne, und wir sind gut beraten, wenn wir uns vor der Fahrt mit den möglichen Situationen befassen.
Warnung des Nachfolgeverkehrs: Bei jedem Schaden an Zugfahrzeug oder Anhänger gilt es, den Pkw-Zug möglichst neben der Fahrbahn abzustellen. Ist dies innerhalb weniger Minuten auch mit fremder Hilfe nicht möglich, so ist der Nachfolgeverkehr zu informieren und das mitgeführte Warndreieck vorschriftsmäßig aufzustellen. Kritischer ist die Situation nachts. Keinesfalls darf der Anhänger ohne Beleuchtung stehen bleiben, wenn mit dem Zugfahrzeug Hilfe geholt wird. Der stehende Anhänger muss immer entsprechend gesichert sein. Das mindeste sind Vorlegkeile an den Rädern und, soweit vorhanden, eine angezogene Handbremse sowie zur Beleuchtung eine Rundumleuchte bzw. ein Taschenlampenlicht im Rückfenster des Campinganhängers.
Schaden an der Bremsanlage: Fällt beim Zugfahrzeug die Bremsanlage aus, so ist die Fahrt zu Ende. Nicht aber, wenn nur die Bremsanlage des Campinganhängers ausgefallen ist. In diesem Falle verhalten wir uns so, als wenn wir einen ungebremsten Anhänger mitführen würden. Ein vorsichtiges Weiterfahren bis zur nächsten Werkstatt ist in solch einem Fall durchaus zu verantworten, zumal, wenn wir dabei beachten, dass die Bremswege länger geworden sind. Nicht weiterfahren dürfen wir dagegen mit einer blockierten Radbremse. Hier hilft nur noch eine sofortige Reparatur. Mehr dazu im Kapitel „Wartung, Kontrolle und Reparatur".
Kuppfungsschaden: Mit dem Begriff „Kupplungsschaden" meinen wir einen Schaden an der Anhängerzugvorrichtung einschließlich Kugelkupplung. In der Praxis können hier vor allem zwei Störungen auftreten:
- Bruch des Kugelhalses
Ist der Kugelhals auch nur angebrochen, so ist ein Weiterfahren mit dem Anhänger unmöglich; die stabile Verbindung zum Zugfahrzeug ist ja nicht mehr gegeben. Hier kann nur noch das Anbauen einer neuen Anhängerzugvorrichtung bzw. das Auswechseln des Kugelzapfens helfen. - Verformungen im Blechgehäuse (Halterung) der Kugelkupplung.
Dieser Fall tritt recht selten auf. Eine Weiterfahrt kann dennoch erst nach Anbau einer neuen Kugelkupplung erfolgen.
Rahmenbruch: Ein Rahmenbruch am Anhänger ist durchaus nichts Seltenes. Man spürt ihn beim Fahren, indem der Anhänger wesentlich größere Nickbewegungen als üblich vollführt. Wir müssen in einem solchen Fall nur unterscheiden, ob der Rahmen an einer Verbindungsstelle zwischen Kugelkupplung und Achse oder an einer anderen Stelle gebrochen ist. Besteht zwischen Kugelkupplung und Achse noch eine stabile Verbindung, so kann durchaus bis zur nächsten Werkstatt vorsichtig weitergefahren werden. Ist diese nicht mehr vorhanden, beispielsweise das Zugrohr angebrochen, so muss aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Weiterfahren unterbleiben. In solch einem Fall kann nur noch der Transport des Anhängers zur nächsten Werkstatt mit Hilfe eines Bergungsfahrzeugs erfolgen.
Federbruch: An jedem gut konstruierten Fahrgestell ist ein Abfangelement für den Fall eines Federbruches vorhanden. Darum ist es bei einem Federbruch am Anhänger auch möglich, ohne Folgeschäden an Rahmen oder Oberbau befürchten zu müssen, mit 10...20 km/h bis zur nächsten Werkstatt weiterzufahren.
Schaden am Oberbau: Ein Schaden am Oberbau gefährdet nur dann die Verkehrssicherheit, wenn gleichzeitig die Beleuchtungseinrichtungen zerstört worden sind oder das Ladegut nicht mehr genügend gesichert ist. Durch eine behelfsmäßige Instandsetzung kann die Weiterfahrt bis zur nächsten Werkstatt fast immer verantwortet werden.
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