2.2.1 Anhängerzugvorrichtung
Typgeprüfte Anhängerzugvorrichtungen für die einzelnen Pkw-Typen bieten die IFA-Fachfilialen an, aber auch in den Vertragswerkstätten sind dieselben in der Regel zu haben. Beim Kauf einer solchen Zugvorrichtung ist darauf zu achten, dass sie sowohl die Bedingungen für das Mitführen eines ungebremsten als auch eines gebremsten Anhängers erfüllt. Der Typschein gibt hierüber Auskunft. Er nennt die zugelassene Anhängemasse.
Den Anbau der Anhängerzugvorrichtung überlässt man der Vertragswerkstatt. Wer sich das selber zutraut, richtet sich nach der Anbauvorschrift, wobei alle Punkte genau zu beachten bzw. zu erfüllen sind, denn die in der Anbauvorschrift festgelegten Befestigungspunkte sind mit dem Fahrzeughersteller abgestimmt und garantieren die kleinstmögliche Beanspruchung von Karosserie bzw. Rahmen. Bei der Montage selbst sind alle mitgelieferten Distanzstücke zu verwenden. Hierdurch wird gewährleistet, dass im angekuppelten Zustand der Kugelzapfen etwa senkrecht zur Längsachse der Anhängerkupplung steht und die Kupplung nach allen Seiten gleiche Schwenkwinkel aufweist.
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