00.0 Einführung
Es gibt eine Anzahl Reparaturen, die relativ einfach auszuführen sind. Weiterhin wächst dank der Bildungsmaßnahmen unserer Gesellschaft die Zahl der Bürger mit polytechnischen Kenntnissen und Fähigkeiten. Durch die hier gegebene ausführliche, reich illustrierte Arbeitsanleitung werden sie in vielen Fällen in der Lage sein, Reparaturen an ihrem Trabant selbst auszuführen. Damit ist ihnen selbst geholfen, indem sie ihr Fahrzeug einsatzbereit und verkehrssicher halten; der Gesellschaft ist genützt, indem die Verkehrssicherheit gewährleistet und der Kraftfahrzeug-Instandsetzungssektor entlastet wird.
In diesem Zusammenhang gewinnen gesellschaftlich genutzte Selbsthilfewerkstätten an Bedeutung.
Welche Gesichtspunkte sollte man vor dem Entschluss zur Selbsthilfe grundsätzlich beachten?
Reparaturen an Kraftfahrzeugen setzen gewisse Mindestkenntnisse und Fertigkeiten handwerklicher Art voraus. Alle Arbeiten sind sehr sorgfältig auszuführen, da hiervon die Verkehrs- und Betriebssicherheit und evtl. sogar das eigene Leben oder das Leben anderer abhängen kann. Besonders ist zu beachten, dass laut StVZO an Lenkungsteilen nicht geschweißt oder eine Wärmebehandlung durchgeführt werden darf. Schweißarbeiten an den für die Verkehrssicherheit wichtigen Teilen (z.B. Bremsen, Lenkung, Rahmen, Radaufhängung) dürfen nur von Fachleuten mit der erforderlichen Schweißerqualifikation bzw. in zugelassenen Schweißbetrieben ausgeführt werden.
Grundvoraussetzung für das reibungslose Gelingen einer selbstausgeführten Reparatur sind ein planmäßiges Herangehen und eine gründliche Vorbereitung. Dabei ist Sauberkeit oberstes Gebot.
Wie kann man planmäßig an eine Reparatur herangehen?
1. Frage: Welche Ursache hat die aufgetretene Störung?
Tätigkeit: Feststellen der Ursachen durch systematisches überprüfen der einzelnen Baugruppen und deren Elemente; ggf. Rat vom Fachmann holen.
2. Frage: Bin ich in der Lage, die Reparatur selbst auszuführen?
Tätigkeit: Anhand des Reparaturhandbuches überprüfen, welche Ersatzteile und Spezialwerkzeuge benötigt werden. Klären, ob diese zu beschaffen sind oder angefertigt werden können.
Auswahl eines geeigneten Platzes für die Reparatur. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, dann Fahrzeug in die Werkstatt bringen.
Nach Klärung beider Grundfragen regelt man die materielle Sicherstellung.
Zum Beispiel:
Beschaffung der Ersatzteile und Spezialwerkzeuge, Schmiermittel, Werkzeuge, Putzlappen, Wagenheber, Unterstellböcke, Werkbank, Schraubstock, Handlampe, Waschbenzin bzw. Industriereiniger, Liegebrett usw.
Erst wenn alle diese Punkte erfüllt sind, ist es sinnvoll, mit der Arbeit zu beginnen. Man erspart sich damit viel Arbeit und Zeit. Es ist ärgerlich, wenn ein demontiertes Fahrzeug stehen bleiben muss, weil ein bestimmtes Ersatzteil oder Spezialwerkzeug nicht zu beschaffen ist. Schließlich sollte auch bedacht werden, dass sich bei der Demontage von Baugruppen Schäden an Teilen herausstellen können, die zunächst nicht vermutet wurden. In solchen Fällen wird es sinnvoll sein, die Zeit für die Beschaffung von Ersatzteilen in Kauf zu nehmen. Nur in Notfällen (z. B. bei Schäden auf Auslandsreisen) wird man unter Umständen ein schadhaftes Teil vorübergehend wieder einbauen.
Wichtig für Garantie
Alle im Garantiezeitraum vorgesehenen Durchsichten und notwendigen Reparaturen müssen grundsätzlich in einer Vertragswerkstatt ausgeführt werden. Anderenfalls würden jegliche Garantieansprüche gegenüber dem Herstellerwerk verloren gehen.
Hinweis für Baumuster P 50:
Auf Einzelheiten des Baumusters P 50 wird nicht in allen Fällen eingegangen, da dieser Typ schon lange nicht mehr in Serie gefertigt wird. Im Bedarfsfall sind nähere Angaben in der Artikelserie "Instandsetzungshinweise für Trabant-Fahrer" in der Zeitschrift "Kraftfahrzeugtechnik" von Heft 5/1967 bis 5/1968 zu finden.
00.1 Vorwort
Das Handbuch dürfte auch für Auslandsreisende, die mit ihrem Trabant in Länder ohne IFA-Kundendienst fahren, nützlich sein.
Das Buch kann aber auch für solche Trabant-Fahrer interessant sein, die lediglich mit ihrem Fahrzeug besser vertraut werden und die Ursachen von Störungen bzw. Fehlern selbst erkennen wollen, die Beseitigung der Mängel jedoch einer Werkstatt überlassen. Die einzelnen Abschnitte wurden von Studenten der Sektion Kraftfahrzeugtechnik der Ingenieur-Hochschule Zwickau im Rahmen ihres wissenschaftlich-produktiven Studiums angefertigt. Möglicherweise wird es Fachkollegen geben, die ggf. gewisse Arbeiten noch rationeller durchführen können, als sie hier beschrieben sind. Die Sektion Kraftfahrzeugtechnik ist an der weiteren Verbesserung des Reparaturhandbuches sehr interessiert und für jeden Verbesserungshinweis dankbar.
Prof. Dr.-Ing. Meißner
Herausgeber
Geleitwort
Zwischen dem VEB Sachsenring und der Ingenieur-Hochschule Zwickau entwickelt sich eine immer engere Zusammenarbeit. Ein Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist das vorliegende Reparaturhandbuch, das von Studenten und Mitarbeitern der Sektion Kraftfahrzeugtechnik im Rahmen ihres wissenschaftlich-produktiven Studiums und von Angehörigen des Herstellerwerks erarbeitet wurde. Vor allem ist es für solche Trabant-Fahrer gedacht, die gewisse Fertigkeiten für Reparaturen an Kraftfahrzeugen haben und über einige Voraussetzungen bezüglich Werkzeug und Hilfseinrichtungen verfügen. Es bestehen schon viele Trabant-Fahrer-Kollektive, die sich das Ziel gesetzt haben, einen großen Teil der anfallenden Reparaturarbeiten selbst durchzuführen, um die Werkstätten zu entlasten. Für diese wird das Reparaturhandbuch sicher eine willkommene Unterstützung sein. Der weitere Ausbau solcher Selbsthilfe-Kollektive ist ein gesellschaftliches Anliegen und sollte von den örtlichen Organen und Garagen-Gemeinschaften weiter gefördert werden.
Es gibt bereits eine Anzahl von Spezialverkaufsstellen des IFA-Vertriebs, die neben den erforderlichen Ersatzteilen auch ein Sortiment Spezialwerkzeuge anbieten oder gegen eine geringe Gebühr vermieten.
Grundsätzlich sollte eine. Selbsthilfereparatur nur dann begonnen werden, wenn die notwendigen Ersatzteile und Spezialwerkzeuge zur Verfügung stehen. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, ist es zweckmäßig, u. U. eine gewisse Wartezeit in Vertragswerkstätten in Kauf zu nehmen, denn ein infolge unzulänglicher Voraussetzungen entstandener großer Schaden würde nicht nur viel Zeit für die Beseitigung beanspruchen, sondern auch größere Kosten verursachen.
Während der Garantiezeit sollte grundsätzlich eine Vertragswerkstatt aufgesucht werden. Wir bitten alle Trabant-Fahrer, nach einer Selbstreparatur ausgebaute Teile und Baugruppen dem Regenerierungsprogramm zuzuführen. Wir wünschen viel Erfolg bei Reparaturen mit Hilfe des vorliegenden Handbuches und weiterhin stets gute Fahrt mit Ihrem Trabant.
VEB Sachsenring Automobilwerke Zwickau
Dipl.-Ing. Hipp
Betriebsdirektor
01 Einige Grundlagen für Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen
01.1. Werkzeug
Grundlage für eine erfolgreiche Reparatur ist ausreichendes, einwandfreies Werkzeug. Das mit dem Fahrzeug mitgelieferte Bordwerkzeug ist nicht für größere Reparaturen, sondern nur für Wartungsarbeiten und eine gewisse Pannenhilfe gedacht und ausreichend. Für die in diesem Buch beschriebenen Arbeiten ist ein Werkzeugsatz zu empfehlen. Ein Teil dieses Werkzeuges ist in der vom VEB Werkzeugkombinat Schmalkalden entwickelten Werkzeugtasche (Bild 1.1) enthalten. Der vollständige Werkzeugsatz ist in Tafel 1.1 ausgewiesen. Die für gewisse Reparaturen am Trabant erforderlichen Spezialwerkzeuge sind in den Abschnitten 13. und 14. dargestellt. Zum Anziehen und Lösen von Schrauben und Muttern dürfen nur passende, von Öl und Fett freie Werkzeuge verwendet werden (Abrutschgefahr).
Ist zum Anziehen oder Lösen ein längerer Hebelarm notwendig, so darf nur ein passender festsitzender Spezialschlüssel (Steckschlüssel mit langem Hebelarm) verwendetwerden. Rohrverlängerungen sind unzulässig, denn es besteht die Gefahr des Abrutschens und somit Verletzungsgefahr.
Sogenannte "Blechschrauben" sind vielfach nicht mit Quer-, sondern mit Kreuzschlitz versehen. Es lohnt sich deshalb die Anschaffung von Kreuz-Schraubendrehern in zwei bis drei verschiedenen Größen.
Tafel 1.1 Vorschlag für einen geeigneten Werkzeugsatz
Werkzeug/Zubehör | Anzahl | Bemerkung | |
---|---|---|---|
Doppel-Ringschlüssel | 19x22 | 1 | TGL 48-73121 (gerade) |
Doppel-Ringschlüssel | 8x10 9x11 12x13 12x14 17x19 19x22 22x24 | 1 1 1 1 1 1 1 | TGL 48-73122 (gekröpft) |
Doppel-Gabelschlüssel | 5,5x7 8x10 9x11 12x13 12x14 14x17 19x22 24x32 27x32 | 1 1 1 1 1 1 1 1 1 | TGL 48-73109 |
Steckschlüsseleinsatz | 10 12 13 14 17 19 22 24 27 32 36 | 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 | Zwölfkant oder Sechskant entsprechend Nr. 30 EBM-Katalog "Handwerkzeuge" |
Knarre 250 | 1 | Nr. 3080 EBM-Katalog | |
Gelenkgriff | 1 | Nr. 3085 "Handwerkzeuge" | |
Dorn | 1 | Nr. 3086 | |
Schraubendreher | A 0,5x 75 A0,8x100 A1,0X125 A1,6x200 | 1 1 1 1 | TLG 48-73503 |
Schraubendreher | 1 | AWE Best.-Nr. 31102900605 | |
Winkelschraubendreher | 1 | TLG 48-73512 | |
Bremsentlüftungsschlauch | 1 | ||
Montagezange | 250 | 1 | TGL 48-72335 |
Kombinationszange | 180 | 1 | TGL 4694 |
Rollgabelschlüssel | 250 | 1 | Herst. VEB Werkzeug-Union |
Rundzange | A 160 | 1 | TGL 4312 |
Seitenschneider | B 160 | 1 | TGL 12597 |
Schlosserhammer | 400 | 1 | TGL 48-71102 |
Flachmeißel | 125 | 1 | TGL 48-71201 |
Körner | 100 | 1 | TGL 48-71226 |
Durchtreiber | C 1,7 C 3,5 C 5,5 | 1 1 1 | TGL 48-71221 |
Dreikanthohlschaber | C 100 | 1 | TGL 48-74322 |
Sechskantstiftschlüssel | 6 8 10 | 1 1 1 | TGL 48-73215 |
Flachfeile | B 150x3 | 1 | TGL 48-74110 |
Dreikantfeile | A 150x3 | 1 | TGL 48-74112 |
Rundfeile | A 150x3 | 1 | TGL 48-74114 |
Feilengriff | 3 | TLG 39-331 | |
Zündkerzensteckschlüssel | B14 bzw. B18 | 1 1 | |
Kontaktfeile | 1 | TGL 48-74119 | |
Zündkerzenbürste | 150 mm lang | 1 | mit Stahldrahtborsten |
Abstandslehre, Maß 0,4 und 0,5 | 1 | (70 mm lang) | |
Montiereisen | 2 | (360 mm lang) | |
Wobla-Prüfer | 6-24 V | 1 | |
Luftdruckprüfer "BECAS" | 1 | Nr. 356 (ohne Etui) | |
Reifen-Reparaturmaterial | 1 | (Herst. VEB Plastanza, Leipzig) | |
Rolle Isolierband | 1 | (16 mm breit) | |
Rolle Bindfaden | 1 | (etwa 3 mm Dmr.) | |
Rolle Bindedraht (etwa 3 m) | 1 | 1 mm Dmr., weich durchgeglüht) | |
Fettpresse | 1 | 45 mm Dmr., 210 mm lang) | |
Taschenmesser | 1 | (mit einer Klinge) | |
Benzin-Waschpinsel | 1 | (ohne Metallfassung) | |
Tube Handwaschpaste | 1 | ||
Tube Kittifix | 1 | ||
Sicherungen | 8 A 40 A | 10 10 | |
Ventileinsätze | 5 | (in Plastdose) | |
01.2. Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz (GABS)
Tafel 1.2. Zusammenstellung von Bestimmungen für den Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz
ASAO/ABAO | Titel - Gesetzblatt |
---|---|
ASAO 20/1 | Erste Hilfe bei Unfällen und Erkrankungen von Werktätigen (GBI. SDr. 636) - MfG - |
ABAO 31/2 | Feuer- und explosionsgefährdete Betriebsstätten (GBI. II 70/63) - MfG - |
ASAO 192/1 | Werkzeugmaschinen der Metallverarbeitung (GBI. SDr. 592; GBI. II 77/70; GBI. II 63/72) - MWV - |
ASAO 302 | Benzinwäschereien (GBI. 164/52) - MBL - |
ASAO 303 | Verwendung gesundheitsschädigender, flüchtiger, nicht brennbarer Lösungsmittel zu Reinigungszwecken (GBI. 166/52) - MBL - |
ABAO 361/2 | Straßenfahrzeuge sowie Instandhaltungsanlagen für Kraftfahrzeuge (GBI. SDr. 657) - MfV - |
ASAO 361/3 | Straßenfahrzeuge und deren Instandhaltung (GBI. SDr. 943) |
ABAO 613/1 | Auftragen von Anstrichmitteln (GBI. II 112/64) - MALF - |
ABAO 615/1 | Schweißen, Schneiden und ähnliche Verfahren (GBI. II 35/67; GBI. II 122/67) - MSA - |
ASAO 725 | Verwendung von Klebstoffen, die mit leicht flüchtigen brennbaren Lösungsmitteln hergestellt sind (GBI. 152/52) - MfL - |
ASAO 726a | Verarbeitung von Epoxidharzen (GBI. l 11/73) - MfC - |
ASAO 728 | Kennzeichnung der Löse- und Verdünnungsmittel sowie Kennzeichnung der Erzeugnisse, in denen Löse- und Verdünnungsmittel enthalten sind (GBI. 88/52; GBI. 111/52) - MfC - |
ABAO 850/1 | Verkehr mit brennbaren Flüssigkeiten (GBI, SDr. 358) - TU - |
ABAO 850/2 | Verkehr mit brennbaren Flüssigkeiten (GBI. SDr. 610) - TU - |
ABAO 861/1 | Ortsbewegliche Druckgasbehälter (GBI. SDr. 701; GBI. SDr. 701/1; GBI. l 12/74) - TU - |
ABAO 900 | Elektrische Anlagen (GBI. SDr, 339) - TU - |
ASAO 908/1 | Hebezeuge (GBI. SDr. 578; GBI. l 12/74; GBI. l 26/75) - TU - |
ASAO 918 | Lastaufnahmemittel (GBI.SDr.581) - TU - |
TGL 30 001 | Gesundheits- und Arbeitsschutz; Brandschutz; Grundbegriffe |
TGL 30 042 | Gesundheits- und Arbeitsschutz; Brandschutz; Verhütung von Bränden und Explosionen; allgemeine Festlegungen für Arbeitsstätten |
TGL 30 101 | Gesundheits- und Arbeitsschutz; Brandschutz; Arbeitsmittel; sicherheitstechnische Forderungen |
TGL 30 104 | Gesundheits- und Arbeitsschutz; Brandschutz; arbeitsschutz- und brandschutzgerechtes Verhalten |
TGL 30 270 | Gesundheits- und Arbeitsschutz; Brandschutz; Schweißen, Schneiden und ähnliche Verfahren |
TGL 30 335 | Gesundheits- und Arbeitsschutz; Brandschutz; Anlagen für brennbare Flüssigkeiten |
TGL 30 817 | Gesundheits- und Arbeitsschutz; Brandschutz; Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen Anweisung über die Einführung und Anwendung arbeitshygienischer Normen Ministerratsbeschluss vom 1. 7. 1966 Messung und Bewertung maximaler Arbeitsplatzkonzentrationen toxischer Stäube, Gase und Dämpfe (MAK) Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen, Sonderdruck vom 15. 8. 1966 |
01.2.1. Aufbocken
Bild 1.3. Kippvorrichtung des VEB Schachtbau Nordhausen
Bild 1.4. Anordnung der Stützböcke
Bild 1.2. Stützböcke, die für Arbeiten am Kraftfahrzeug geeignet sind
Bild 1.5. Ansetzen der Hebevorrichtung
Für Reparaturen muss das Fahrzeug auf ebenem und festem Boden (möglichst Beton) stehen und darf nur mit einem geeigneten Wagenheber angehoben werden. Der Wagenheber muss beim Anheben des Fahrzeugs auf fester und rutschsicherer Unterlage stehen.
Beim mitgelieferten Wagenheber ist darauf zu achten, dass der Hubbolzen bis zum Anschlag im dafür vorgesehenen Rohrstück im tragenden Teil der Karosserie steckt und dass die Spindel senkrecht zum Boden steht. Werden andere nicht speziell für das Fahrzeug bestimmte Wagenheber (z. B. Scherenheber, fahrbare Wagenheber) zum Anheben des Fahrzeugs verwendet, so sind diese unter einem tragenden Teil der Karosserie anzubringen, und zwar so, dass nicht die Gefahr des Abrutschens besteht.
Angehobene Fahrzeuge sind auf Abstellböcke zu setzen; diese müssen standsicher, fest und so gebaut sein, dass das darauf ruhende Fahrzeug nicht abrutschen oder umstürzen kann (Bild 1.2). Die Verwendung von Ziegelsteinen, Holzklötzen u.dgl. ist unzulässig. Der Unterstellbock wird unter den tragenden Teil des Karosseriebodens geschoben und das Fahrzeug darauf abgelassen. Bei Demontage der Räder ist es sinnvoll, vor dem Aufbocken die Radmuttern zu lockern. Während des Aufbockens dürfen sich keine Personen unter dem Fahrzeug aufhalten. Es ist unzulässig, unter einem nur mit dem Wagenheber angehobenen Fahrzeug Kontrollen oder Arbeiten durchzuführen. Das Betreten angehobener Fahrzeuge ist zu vermeiden (Kippgefahr!)
Zur Durchführung von Pflegearbeiten und Reparaturen wird für den Trabant vom VEB Schachtbau Nordhausen eine Kippvorrichtung (Bild 1.3) geliefert. Sie ermöglicht auf einfache Weise Arbeiten am Fahrgestell und Fahrzeugboden. Zunächst wird nach Bild 1.4 eine Fahrzeugseite angehoben und auf Stützböcke gesetzt; sodann kann nach Bild 1.5 die andere Wagenseite so weit angehoben werden, bis sich der mitgelieferte Dreibock unterstellen lässt. Bei richtiger Anwendung gestattet die Vorrichtung das sichere Arbeiten am Fahrgestell.
01.2.2. Reinigungsarbeiten
Verbleite Benzine dürfen nicht zu Reinigungszwecken verwendet werden, weil Bleitetraäthyl, das dem Kraftstoff beigemischt ist, als Kontaktgift durch die Haut in die Blutbahnen eindringen und die inneren Organe schädigen kann. Geeignet sind Waschbenzin und das Reinigungsmittel P 3. Beide haben fettlösende Wirkung; deshalb sollen auch sie nicht längere Zeit auf die Haut einwirken.
Werden Reinigungsarbeiten mit Waschbenzin (nur in Ausnahmefällen zu verwenden) oder Lösungsmitteln für Farben und Lacke durchgeführt, ist zu beachten, dass diese leicht verdampfen und sich in diesem Zustand sehr schnell mit Luft zu einem hochexplosiven Gemisch vereinigen. Deshalb sind Sicherheitsmaßnahmen notwendig, die das Entstehen von Funken durch Kurzschluss, Elektromotoren, Schalter oder andere Ursachen verhindern. Werden Reinigungsarbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten durchgeführt, dann dürfen Pinsel, an denen sich Metallteile befinden, nicht verwendet werden. Vor Beginn der Reinigungsarbeiten ist die Batterie abzuklemmen! Kraftstoff-Luft-Gemische sind aber auch durch Wärmeübertragung zu entzünden. Darum darf man Reinigungsarbeiten mit Waschbenzin oder Lösungsmitteln nicht beginnen, solange Motor und Auspuff noch heiß sind. Eine Entzündung kann auch durch unvorschriftsmäßige Lichtquellen, Lötkolben u.dgl. ausgelöst werden.
Verschüttete Kraftstoffe und Schmierstoffe sind wegen der Rutsch- und Brandgefahr sofort mit Putzlappen, trockenem Sand oder durch Sägespäne zu binden und zu entfernen. Verwendete Putzlappen und Sägespäne müssen in nichtbrennbaren Behältern aufbewahrt werden. Da Benzindämpfe gesundheitsschädigend sind, muss die Arbeitsstelle gut belüftet sein. Reinigungsarbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten sollten grundsätzlich im Freien und möglichst im Schatten ausgeführt werden. Da Benzindämpfe schwerer als Luft sind, sammeln sie sich in Montagegruben. Brennende Kraftstoffe dürfen nicht mit Wasser gelöscht werden. Derartige Brände sind nur mit Chlor-Brom-Methan- oder Kohlendioxid-Löschern zu bekämpfen bzw. mit Sand oder Decken zu ersticken. Da bei Anwendung von Tetra-Löschern giftige Gase entstehen, sind diese für schlecht belüftbare Räume unzweckmäßig.
Waschbenzin, Öle und andere derartige Flüssigkeiten dürfen nicht in die Kanalisation oder das Erdreich geschüttet werden.
01.2.3. Probelauf des Motors
Das Laufen lassen des Motors in Garagen ist nur dann gestattet, wenn die Verbrennungsgase durch geeignete Rohre oder Schläuche sicher und direkt ins Freie geleitet werden können, ohne dass eine Gefährdung oder Belästigung der Umgebung erfolgt. Während des Probelaufs dürfen sich keine Personen in Arbeitsgruben aufhalten (Vergiftungsgefahr!). Von dem bei der Verbrennung des Kraftstoffs entstehenden Kohlenmonoxid genügen bei längerem Einatmen bereits 0,03% in der Atemluft, um Vergiftungen hervorzurufen. Da dieses giftige Gas färb- und geruchlos ist, wird es vom Menschen nicht wahrgenommen. Warnende Vorzeichen einer Vergiftung können Übelkeit, Kopfschmerzen, Schwindelgefühl und Ohrensausen sein. Auch bei geöffnetem Garagentor kann es zu CO-Vergiftungen kommen. Bei Vergiftungserscheinungen ist rasche ärztliche Hilfe notwendig.
01.2.4. Karosseriearbeiten
Rauchen und Umgang mit offenem Licht sind verboten. Sind keine Atemschutzgeräte vorhanden, ist wenigstens für gute Belüftung zu sorgen. Anstrich- und Lackierungsarbeiten dürfen nur in feuersicheren Räumen (TGL 10685) unter Beachtung der ABAO 613/1 durchgeführt werden.
Bei Reparatur der Karosserie unter Verwendung von Zweikomponentenkleber ist zu beachten, dass hierbei Dämpfe entstehen, die eine Reizung der Augen und Schleimhäute hervorrufen können. Härterlösungen, die zur Herstellung von Zweikomponentenklebern verwendet werden, haben eine noch wesentlich stärkere Wirkung. Schon kurze Einwirkung auf die Haut führt zu Ätzungen. Deshalb müssen geeignete Schutzhandschuhe sowie Schutzbrillen benutzt werden. Härterlösungen haben außerdem die Eigenschaft, daß sie bei Zusammentreffen mit Schwermetallen oder alkalischen Stoffen explosionsartig zerfallen können.
01.2.5. Schweißarbeiten
Es ist zu beachten, dass die Bremsflüssigkeit ebenfalls brennbar ist. Vor jeder Schweißarbeit sind die Voraussetzungen entsprechend der ABAO 615/1 sicherzustellen.
Besonders ist darauf zu verweisen, dass Schweißarbeiten in den Ausführungsklassen I und II nur in zugelassenen Werkstätten ausgeführt werden dürfen.