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Klassiker-Zulassung auf der Kippe

2005-06-28 15:37:00 Geändert: 2008-09-04 17:44:06 (3) (Gelesen: 13566)
Berlin/München - Für Autos ab 20 Jahren sind meist rote Wechselkennzeichen erlaubt, die Ausfahrten ohne hohe Fahrzeugsteuer-Last ermöglichen. Doch manche Kritiker halten die rote Klassiker-Nummer für ein Mittel, das Betrug Tür und Tor öffnet.

Eine Neuregelung gilt nun als sicher. Damit wird sich die Klassiker-Grenze um ein paar Jahre verschieben.Die so genannten 07er-Kennzeichen dienen grundsätzlich dazu, dass so genanntes kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut geschützt wird, erklärt Jürgen Bente vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) in Bonn. Während bei einer normalen Zulassung der älteren, meist katalysatorlosen Autos nicht selten vierstellige Summen an Kraftfahrzeugsteuer zu zahlen sind, gelten für die so gekennzeichneten Autos geringe Pauschalsätze von rund 191 Euro. Außerdem dürfen Autosammler die Schilder an mehreren Fahrzeugen nutzen - allerdings nur für bestimmte Einsätze.

Mit dem 07er-Kennzeichen dürfen sie sich mit den Fahrzeugen damit nur zu Probe- oder Werkstattfahrten aufmachen und Veranstaltungen wie Oldtimer-Treffen besuchen. «In der Vergangenheit haben einige wenige Autobesitzer diese Kennzeichen genutzt und sind damit ganz normal im Straßenverkehr gefahren», so Jürgen Bente. Das sind aber Ausnahmen. «Dass mit den Kennzeichen ein gravierender Missbrauch getrieben wird, kann man wirklich nicht behaupten», sagt Ursula Busch, Vizepräsidentin des Bundesverbandes Deutscher Motorveteranen Clubs (Deuvet) in Berlin.

Bei der neuen Regelung geht es vor allem um mehr Klarheit. «Die bisherige Ausnahmeverordnung ist sehr wachsweich beschrieben», meint ADAC-Verkehrsjurist Markus Schäpe in München. So hat sich die Vergabe des Kennzeichens ab einem Fahrzeugalter von 20 Jahren zwar eingebürgert, ein tatsächliches Mindestalter gibt es aber nicht.

Hinzu kommt, dass je nach Bundesland unterschiedliche Anforderungen für die Zuteilung einer 07er-Nummer gelten. «In manchen Bundesländern verlangen die Zulassungsstellen den Nachweis eines leeren Punktekontos des Halters in Flensburg», sagt Johannes Hübner, Sprecher des Automobilclubs von Deutschland (AvD) in Frankfurt/Main.

Die Neuordnung des Vorgehens wird wahrscheinlich zur Folge haben, dass 20 Jahre alte Fahrzeuge künftig kein Anrecht mehr auf ein besonders Kennzeichen haben. «Zur Zeit ist man dabei, sich bei der Zulassungsverordnung der Zahl 30 anzunähern», sagt Richard Schild, Sprecher des Bundesverkehrsministeriums in Berlin.

Denn im Alter von 30 Jahren wird ein Auto bereits jetzt offiziell zum Oldtimer und darf dann das Kennzeichen für historische Fahrzeuge tragen. Ebenso wie bei der 07er-Nummer wird mit dem «H-Kennzeichen» nur ein pauschaler Steuersatz fällig, auf der anderen Seite bestehen keine Beschränkungen wie beim roten Kennzeichen. Künftig wäre die rote 07 dann wohl nur noch eine Alternative für Klassiker-Liebhaber, die mehrere Fahrzeuge im Alter von mehr als 30 Jahren besitzen und diese wechselweise bewegen wollen.
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