ÖNS 707.51-02.00:00 Seite 3
2.4. Elektrische Installation
2.4.1. Die Heizgeräte sind nach den Anschlussplänen Bild 2 für Typ 211 und
Bild 4 für Typ 221
anzuschließen.
Die Stromzuleitung kann am Zündschloss an Klemme 30 oder direkt an der Batterie angeklemmt werden.
Die Schaltertafel ist an einer gut sichtbaren Stelle anzubringen, so dass die Heizung ständig kontrolliert werden kann (zweckmäßig am Armaturenbrett in der Fahrzeugkabine).
Die Anschlussmaße sind aus den Bildern
Bild 5 für Typ 211
Bild 6 für Typ 221
zu ersehen.
2.4.2. Der mitgelieferte Schutzschalter ist in die Plus-Leitung zwischen Zündschloss bzw. Batterie und Schaltertafel einzufügen. Er hat die Funktion einer Sicherung für die gesamte Heizung.
2.4.3. Sofern ein Glühkerzenvorwiderstand zwischengeschaltet werden muss (Anschlussspannung 12 oder 24 Volt), ist dieser so weit vom Heizgerät entfernt anzuordnen, dass eine Benetzung der Glühspirale mit Brennstoff absolut sicher ausgeschlossen ist. Erforderlichenfalls ist der Vorwiderstand durch ein Abdeckblech vor einer Berührung mit Brennstoff zu schützen.
2.4.4. Eine gute Masseverbindung zum Fahrzeug muss gewährleistet sein.
3. Erprobung der Heizung
3.1. Justierung des Mikroschalters
Der Mikroschalter ist erforderlichenfalls so nachzustellen, dass max. 35 Sekunden nach dem Einschalten (Herausziehen des Zugschalters in zweite Raststellung) die Glühkerze automatisch abgeschaltet wird. Optisch sichtbar wird das Abschalten der Glühkerze durch das helle Aufleuchten der grünen Kontrolllampe in der Schaltertafel.
3.2. Sichtprüfung
  • Durch Sichtprüfung ist zu kontrollieren, dass alle Anschlussstellen der Brennstoffleitungen unbenetzt bleiben und die Rücklaufleitung ein genügendes Gefälle besitzt (kein Brennstoffstau in der Rücklaufleitung).
  • Eine Trübung der aus dem Heizgerät austretenden Abgase darf nicht sichtbar sein.
  • Die in den Fahrgastraum eingeblasene Heißluft darf nicht nach Benzin oder Rauchgasen riechen.
3.3. Erprobung
Die folgenden Erprobungsvorschriften (Pkt. 3.3.1. bis 3.5.) gelten für von Vertragswerkstätten durchgeführten Einzeleinbauten. Betriebe mit eigener Einbaubefugnis für bestimmte Serienbauten haben die Vorschriften im Rahmen der erweiterten Serienprüfung (Typenprüfung) der Fahrzeuge anzuwenden.
3.3.1. Standerprobung
3.3.1.1. Die Glühzeit gemäß 3.1. ist zu kontrollieren
3.3.1.2. Messung der Konzentration toxischer Stoffe
Das Fahrzeug ist mit in Betrieb genommenes Heizgerät an einen möglichst windgeschützen Ort abzustellen. Dabei müssen Türen und Fenster dicht verschlossen sein.

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