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2.1.5. Die Rücklaufleitung muss ein stetes Gefälle besitzen. Der Höhenunterschied zwischen Oberkante Saugleitung und niedrigstem Brennstoffspiegel im Brennstoffbehälter darf max. 500 mm betragen.
2.1.6. Die Haupt- und Anschlussmaße der Heizgeräte sind aus den Bildern 1 (Typ 211) und 2 (Typ 221) zu ersehen.
2.2. Frisch- und heißluftseitiger Anschluss des Heizgerätes
2.2.1. Die Frischluft muss von außen bzw. vom Frischlufteintritt in den Motorraum angesagt werden, wobei ein direktes Einströmen des Fahrtwindes zu vermeiden ist.
Frischluftansaugung aus dem Motorraum oder Einbaukasten ist nicht zulässig.
2.2.2. Die Frischluftansaugung muss so angebracht sein, dass keine Abgase des Fahrzeuges oder der Heizung angesaugt werden können. Erforderlichenfalls ist an das Gebläse eine Rohrleitung anzuschließen, deren Länge max. 2 m betragen darf, deren Durchmesser dem Durchmesser des Ansaugstutzens am Gebläse entsprechen muss und die strömungsgünstig zu verlegen ist, so dass übermäßige Druckverluste vermieden werden.
2.2.3. Die Heißluftleitung muss im Querschnitt dem Anschlussquerschnitt des Heizgerätes entsprechen, darf nur eine max. Länge von 1.5 m besitzen und muss strömungsgünstig verlegt sein (ohne scharfe Biegungen), so dass Wärmestau vermieden wird.
2.2.4. Der Anschluss des Heizgerätes an das Frischluftansaugrohr und die Heißluftleitung erfolgt zweckmäßigerweise mittels elastischem Schlauch (Kopexrohr), welcher die notwendige Steife besitzen und für die auftretenden Temperaturen wärmebeständig sein muss. Der Frischluftansaugschlauch ist mittels Blechschrauben am Gebläsestutzen zu befestigen.
2.2.5. Die Heißlufteintrittsöffnung im zu beheizenden Raum darf nicht auf den Fußboden angeordnet sein, um zu verhindern, dass Schmutz und brennbare Stoffe in die Heißluftleitung fallen. Zweckmäßig ist, die Heißluft horizontal oder von oben vertikal in den Raum einströmen zu lassen.
2.3. Abgasführung
2.3.1. Besonderes Augenmerk ist auf eine sorgfältige Ableitung der Abgase zu legen.
Bei Ableitung der Abgase in die Radschale werden Gefährdungen weitestgehend ausgeschlossen.
Bei Geräteeinbauten in Einbaukästen ist der Anschluss der Abgasleitung so abzudichten, dass ein Eindringen von Abgasen in den Einbaukasten mit Sicherheit vermieden wird.
Werden die Abgase nicht nach unten oder zur Seite, sondern nach oben abgeführt, so ist an der tiefsten Stelle der Abgasleitung eine Verschlussschraube zum Ablassen des sich bildenden Kondenswassers vorzusehen. In die Abgasleitung darf kein Regen- oder Spritzwasser eindringen können.
2.3.2. Die Verlegung der Abgasleitung muss so erfolgen, dass die Abgase vom Gebläse des Heizgerätes oder von anderen Gebläsen, die Luft in das Fahrzeuginnere fördern, (motorabhängige Heizung) nicht angesaugt werden können. (siehe auch 2.2.2.).
Eine Verlängerung der vom Herstellerbetrieb gelieferten Abgasleitung ist ohne Zustimmung des Herstellers nicht statthaft.
2.3.3. Der Querschnitt der Abgasleitung darf nicht kleiner sein als der des Abgasstutzens (siehe Bild 1 und 2). Die Abgasrohrmündung ist vor Verschmutzung zu schützen, insbesondere wenn die in der Spritzzone der Räder liegt.

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