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Übrigens:
Die Umfrage 'ITT in Zwickau?' beantworteten

124 Besucher (49.2 %) mit 'Selbstverständlich! Pflicht!'

40 Besucher (15.9 %) mit 'Nein Danke!'

41 Besucher (16.3 %) mit 'Bin beim Alternativtreffen'

47 Besucher (18.7 %) mit 'Da gibt es ein Trabitreffen?'

Urteile

Urteile

Wichtige Urteile für den Autofahrer

2012-07-29 02:49:36 (Gelesen: 3737)

Kinder freut's, Autofahrer fluchen: Schnee, Eis, überfrierender Regen sind die Zutaten, die ihnen das Leben schwer machen und leider oft Unfälle verursachen.

Autofahrer, die wegen Straßenglätte nicht vor einer roten Ampel halten können, dürfen nicht auf Nachsicht hoffen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf sind sie als Rotlichtsünder zu bestrafen: Bei widrigen Wetter-Umständen müsse jeder eben so langsam fahren, dass er jederzeit anhalten könne, schrieben die Richter einem betroffenen Autofahrer ins Urteil. OLG Düsseldorf; 5 Ss OWi 451/91

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