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Allgemeine Trabantnews

2004-11-25 14:09:32 Geändert: 2008-09-04 17:44:06 (4) (Gelesen: 3532)

Das folgende Kfz-Kennzeichen-System wurde in der DDR im Jahr 1953 eingeführt. Der erste Buchstabe stand für den jeweiligen. In den ersten Jahren waren viele Schilder selbstgemacht und aus verschiedenen Materialien. Das Standardformat war 430 x 110 mm. Standard bedeutet, es gab auch Ausnahmen (Z.B. 405 x 135 mm Bezirk Dresden oder 430 x 160 mm Bezirk Erfurt). Ab 1963 bekamen die KFZ-Schilder eine erhabene Prägung. In diese Prägung wurden Plastsiegel aus PVC in unterschiedlichen Farben - je nach Jahresbereich eingeklebt. Diese Plaketten hatten bei einer Stärke von ca. 3 mm einen Durchmesser von ca. 24 mm. Die Oberfläche war erhaben geprägt. Der Text auf jeder der Plaketten war der gleiche: DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIK. Als 'Wappen' wurde Ähre, Hammer und Zirkel abgebildet. Von 1980 an gab es nur noch Weichstoffplaketten (Aufkleber) ohne Text, aber mit dem selben 'Wappen'.
KFZ-Nummernschild-Siegel der DDR KFZ-Nummernschild-Siegel der DDR
Farbe Jahresbereich
gelbes Plastesiegel 1963 - 1968
rotes Plastesiegel 1969 - 1973
grünes Plastesiegel 1973 - 1975
blaues Plastesiegel 1975 - 1980
braunes Klebesiegel 1980 - 1986
rotes Klebesiegel 1986 - 1990
Die Aufkleber kamen, wie eine TÜV-Plakette, aufs Nummernschild. Sie wurden geklebt, wenn ein Auto die technische Überprüfung in einschlägigen Kfz-Reparaturbetrieben bestanden hatte. Berechtigte zur Überprüfung waren u.a. im § 12 der StVZO festgelegt. Die Überprüfung wurde mit einer s.g. Prägemarke (früher Kunststoff, später Aufkleber) am hinteren Fahrzeugkennzeichen dokumentiert.

§ 12 der StVZO

Technische Überprüfungen
(1) Alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge sind durch die Fahrzeughalter periodisch technisch überprüfen zu lassen.
(2) Die technische Überprüfung wird von Angehörigen der Deutschen Volkspolizei oder dazu ermächtigten Personen durchgeführt, im Zulassungsschein eingetragen und auf der hinteren Kennzeichentafel am Fahrzeug kenntlich gemacht, wenn
a) die Verkehrs- und Betriebssicherheit und die ordnungsgemäße Ausrüstung des Fahrzeugs festgestellt wurd,
b) die Eintragungen im Zulassungsschein und Fahrzeugbrief den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und
c) der Nachweis über die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer und des Beitrages zur Kraftfahr-Haftpflicht- Versicherung in der festgesetzen Höhe erbracht wurde.
(3) Die Zeiträume für die technischen Überprüfungen werden durch die Deutsche Volkspolizei bekanntgemacht.
Bezirke der ehemaligen DDR
Bezirk Buchstabe
Berlin (Ost) I
Cottbus Z
Dresden R, Y
Erfurt F, L
Frankfurt / Oder E
Gera N
Halle K, V
Karl-Marx-Stadt (Chemnitz) T, X
Leipzig S, U
Magdeburg H, M
Neubrandenburg C
Potsdam D, P
Rostock A
Schwerin B
Suhl O

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